O-Ton + Magazin: Blinder bekommt kein Schmerzensgeld nach Sturz über E-Scooter

Ein blinder Mann, der über zwei E-Roller auf dem Gehweg gestürzt und schwer verletzt worden war, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld von der Vermieterin der Roller. Dies entschied das Oberlandesgericht Bremen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das OLG Bremen hat gesagt, dass der blinde Mann mit seinem Stock das Hindernis hätte ertasten und erfühlen können. Und dass man überhaupt grundsätzlich damit rechnen müsse, dass sich Hindernisse auf dem Bürgersteig befinden. – Länge 15 sec

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Blinder bekommt kein Schmerzensgeld nach Sturz über E-Scooter

Ein blinder Mann, der über zwei E-Roller auf dem Gehweg gestürzt und schwer verletzt worden war, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld von der Vermieterin der Roller. Dies entschied das Oberlandesgericht Bremen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie einen Schaden verursachen, dann haften Sie gegenüber demjenigen, der geschädigt wurde. – Länge 4 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Aber keine Regel ohne Ausnahme:

O-Ton: Ein blinder 58-jähriger Mann ist über zwei E-Roller gestolpert, die nicht parallel abgestellt waren zur Hauswand auf dem Bürgersteig, sondern im rechten Winkel. Er erlitt eine Oberschenkelhalsfraktur und musste operiert werden. Und sein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen über der Vermietrin der Scooter wurde abgelehnt. – Länge 22 sec

Nach dem Landgericht Bremen beschäftigte sich auch das Oberlandesgericht mit diesem Fall – und kam zum gleichen Schluss: Die Vermieterin der E-Roller habe die ihr von der Stadt erteilten Auflagen für das Abstellen der Roller eingehalten und somit auch keine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das OLG Bremen hat gesagt, dass der blinde Mann mit seinem Stock das Hindernis hätte ertasten und erfühlen können. Und dass man überhaupt grundsätzlich damit rechnen müsse, dass sich Hindernisse auf dem Bürgersteig befinden. – Länge 15 sec

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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