O-Ton + Magazin: Blutender Finger ist keine Ausrede für Raserei

Eine stark blutende Schnittverletzung ist kein Grund für eine Raserei, entschied das Amtsgericht Frankfurt. In dem Fall war ein Mann mit über 50 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho geblitzt worden.

Seine Ausrede: Seine Gattin habe sich geschnitten, die Wunde blute stark.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Ausrede heißt juristisch rechtfertigender Notstand. Das ist nur dann möglich, wenn Gefahr für Leib und Leben einer Person besteht. Einmal. Zweitens muss die Gefahr nicht anders objektiv anwendbar sein. Also vielleicht ein Blinddarmdurchbruch oder eine bevorstehende Geburt! Es gibt ja Vorschriften, wie schnell ein Krankenwagen bei jemandem sein muss. Und der Krankenwagen müsste erfahrungsgemäß immer lange brauchen, bis er bei mir ist. – Länge 27 sec.

Am Ende standen 235 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Blutender Finger ist keine Ausrede für Raserei

Anmoderation: Eine stark blutenden Schnittverletzung und schnell mal ins Krankenhaus, anstatt den Rettungswagen zu rufen? Was zunächst einmal logisch klingt, wird aber dann problematisch, wenn man zu schnell unterwegs ist. Oder rechtfertigt die Wunde den Geschwindigkeitsverstoß? Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Man ist zu schnell in der Stadt unterwegs, weil es wirklich schnell gehen muss. Ein Notfall. Frage an Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: Welche Ausrede gilt dann?

O-Ton: Die Ausrede heißt juristisch rechtfertigender Notstand. Das ist nur dann möglich, wenn Gefahr für Leib und Leben einer Person besteht. Einmal. Zweitens muss die Gefahr nicht anders objektiv anwendbar sein. – Länge 12 sec

In dem Fall, den das Amtsgericht Frankfurt zu entscheiden hatte, brachte ein Mann seine Gattin ins Krankenhaus – und wurde mit mindestens 80 Stundenkilometern auf einer 30er Strecke geblitzt. Begründung des Temposünders: Seine Frau habe sich geschnitten, die Wunde blutete stark. Das ließen die Richter nicht gelten. Notsituationen sind anders:

O-Ton: Also vielleicht ein Blinddarmdurchbruch oder eine bevorstehende Geburt! Es gibt ja Vorschriften, wie schnell ein Krankenwagen bei jemandem sein muss. Und der Krankenwagen müsste erfahrungsgemäß immer lange brauchen, bis er bei mir ist. – Länge 15 sec.

Alles lamentieren half nichts. Swen Walentowski:

O-Ton: In dem Fall war es auch so, dass letztes Mal, als seine Frau Unterleibsschmerzen hatte, habe man 40 Minuten auf den Krankenwagen gewartet. Das hat das Gericht aber nicht geduldet, weil normalerweise die Krankenwagen schneller kommen, dorthin, wir er wohnt. – Länge 15 sec.

Am Ende standen 235 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.
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