O-Ton + Magazin: Die Messung entscheidet – bei Geschwindigkeitsverstoß reicht Schätzung nicht

Ein Geschwindigkeitsverstoß muss nachgewiesen werden, die Polizei darf nicht schätzen. Das Amtsgerichts Dortmund entschied so. Da wurde einem Autofahrer vorgeworfen, in einer 30er-Zone zu schnell gefahren zu sein.

Der Vorwurf beruhte auf einer Schätzung der Polizei. Der Fahrer hatte zunächst eingeräumt, er wäre zu schnell gewesen. Aber gegen den Bußgeldbescheid wehrte er sich dann – mit Erfolg. Schätzungen sind tabu, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist nicht zulässig und selbst dann, wenn der Autofahrer im ersten Moment sagt: Das stimmt, ich war zu schnell – und er das dann widerruft, dieses Geständnis, können Sie ihn nicht, nur weil er einmal gesagt hat, ich war zu schnell, wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verurteilen. – Länge 16 sec.

Es sei denn, es kommen andere Umstände dazu, durch die man auf zu schnelles Fahren schließen kann. Etwa weil andere Verkehrsteilnehmer genötigt wurden. Das war aber hier nicht der Fall. Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

p>Download O-Ton

Magazin: Die Messung entscheidet – bei Geschwindigkeitsverstoß reicht Schätzung nicht

Wer zu schnell unterwegs ist und geblitzt wird, bekommt einen Bußgeldbescheid. Der Geschwindigkeitsverstoß muss nachgewiesen werden. Was ist aber, wenn gar nicht geblitzt wurde – darf die Polizei schätzen? Nein! Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Geschwindigkeiten werden durch Anlagen ermittelt, die genau feststellen können, ob sie zu schnell gefahren sind. – Länge 8 sec.

..sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es reicht nicht aus, dass jemand sagt: Oh, ich habe jetzt den Eindruck, das war etwas schnell, wie der hier vorbei gebraust ist. Also: Schätzen dürfen wir die Geschwindigkeit nicht. – Länge 10 sec.

Das darf nicht mal die Polizei, wie die Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund zeigt. Da wurde einem Autofahrer vorgeworfen, in einer 30-Zone zu schnell gefahren zu sein. Der Vorwurf beruhte auf einer Schätzung der Polizei. Der Mann hatte zunächst eingeräumt, er wäre zu schnell gewesen. Aber gegen den Bußgeldbescheid wehrte er sich dann – mit Erfolg. Schätzungen sind tabu, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist nicht zulässig und selbst dann, wenn der Autofahrer im ersten Moment sagt: Das stimmt, ich war zu schnell – und er das dann widerruft, dieses Geständnis, können Sie ihn nicht, nur weil er einmal gesagt hat, ich war zu schnell, wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verurteilen. – Länge 16 sec.

Es sei denn, es kommen andere Umstände dazu, durch die man auf zu schnelles Fahren schließen kann. Etwa weil andere Verkehrsteilnehmer genötigt wurden. Das war aber hier nicht der Fall. Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter”)