O-Ton + Magazin: Dürfen Ämter Passfotos von vermeintlichen Tempo-Sündern herausgeben?

Ämter dürfen Passfotos zur Ermittlung von Temposündern weiter geben. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. In dem Fall war ein Mann mit 31 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho geblitzt worden. 150 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot.

Der Halter des Wagens äußerte sich nicht zu dem Vorwurf. Daraufhin bat die Bußgeldstelle die Einwohnermeldebehörde um ein Foto des Betroffenen. Der Mann wehrte sich mit Hinweis auf dem Datenschutz im Personalausweisgesetz vor Gericht – erfolglos.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Da hat das Oberlandesgericht Koblenz gesagt: Die dürfen das. Weil entscheidend ist nicht, was genau im Gesetz steht. Sondern was der Gesetzgeber eigentlich wollte. Manchmal fällt das ja auseinander. Deshalb darf das Einwohnermeldeamt hier das Pass- oder Personalausweisfoto weiter geben. – Länge 13 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Dürfen Ämter Passfotos von vermeintlichen Tempo-Sündern herausgeben?

Bußgeldbehörden wollen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die Fahrer schnell ermitteln, damit keine Verjährung droht. Um dies zu erreichen, arbeiten die Behörden gelegentlich zusammen. Es stellt sich darum die Frage: Darf das Einwohnermeldeamt ein Passfoto herausgeben, um einen Temposünder zu identifizieren? Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Die Polizei muss den Täter genau ermitteln. im Gegensatz zu anderen Ländern, wo der Halter des Autos dran ist – egal wer gefahren ist – gelten in Deutschland andere Regeln:

O-Ton: Bei uns gilt das Fahrerprinzip. Also derjenige, der eine Tat begeht, der ist auch der Schuldige. Der muss gesucht werden und die Behörden müssen auch alles versuchen, den auch ausfindig zu machen. Man weiß das noch von früher, Polizei geht bei einem zu Hause vorbei, klingelt bei den Nachbarn oder schaut beim Halter und guckt, ob es nicht der war. Aber: Für die Tat kann ich nicht zur Rechenschaft gezogen werden. – Länge 20 sec

…. sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und in jüngster Zeit schauen die Beamten nicht nur verstärkt in sozialen Medien, ob Menschen auf Blitzerfotos mit geposteten Bildern ähnlich sind.

O-Ton: SFX

Auch die Behörden arbeiten enger zusammen: In dem Fall war ein Mann mit 31 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho geblitzt worden. 150 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Der Halter des Wagens äußerte sich nicht zu dem Vorwurf. Daraufhin bat die Bußgeldstelle die Einwohnermeldebehörde um ein Foto des Betroffenen. Der Mann wehrte sich mit Hinweis auf dem Datenschutz im Personalausweisgesetz vor Gericht – erfolglos.

O-Ton: Da hat das Oberlandesgericht Koblenz gesagt: Die dürfen das. Weil entscheidend ist nicht, was genau im Gesetz steht. Sondern was der Gesetzgeber eigentlich wollte. Manchmal fällt das ja auseinander. Deshalb darf das Einwohnermeldeamt hier das Pass- oder Personalausweisfoto weiter geben. – Länge 13 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de

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