Herbstzeit ist Laubzeit. Grundsätzlich kann ein Grundstücksbesitzer von seinem Nachbarn einen angemessenen Ausgleich verlangen, wenn er mit altem Laub regelrecht zugeweht wird. Allerdings: Das ist nicht immer so.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Es kommt drauf an, lautet da die Juristenantwort. Wenn man beispielsweise in einer Gegend wohnt, wo freistehende Einfamilienhäuser stehen mit großen Gärten stehen – wenn möglich noch mit altem Baumbestand – dann kann ich das nicht nur genießen, dass ich in einer solchen Gegend wohne, sondern muss einfach damit rechnen, dass Laub von den Nachbarsbäumen herüberweht oder auf mich direkt fällt, die Regenrinne verstopf o.ä. – ich kann nicht hergehen und eine Laubrente verlangen. Deshalb muss man auch mit den entsprechenden Einbußen leben. Wer also beispielsweise am Meer leben will, darf sich auch nicht darüber beschweren, dass Wellen Geräusche machen. – Länge 30 sec.
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Magazin: Entschädigung für Nachbars Laub?
Herbstzeit ist Laubzeit. Blumenbeete, Rasen – einfach alles ist mit Laub bedeckt. Hinzu kommt: Die Regenrinne ist verstopft. Besonders ärgerlich, wenn das Laub von Nachbars Garten herüberweht. Muss man das eigentlich hinnehmen oder kann man für den eigenen Aufwand eine Entschädigung verlangen? Mehr dazu jetzt.
Beitrag.
Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich kann ein Grundstücksbesitzer von seinem Nachbarn einen angemessenen Ausgleich verlangen, wenn er regelrecht zugeweht wird. Allerdings: Das ist nicht immer so.
O-Ton: Es kommt drauf an, lautet da die Juristenantwort. Wenn man beispielsweise in einer Gegend wohnt, wo freistehende Einfamilienhäuser stehen mit großen Gärten stehen – wenn möglich noch mit altem Baumbestand – dann kann ich das nicht nur genießen, dass ich in einer solchen Gegend wohne, sondern muss einfach damit rechnen, dass Laub von den Nachbarsbäumen herüberweht oder auf mich direkt fällt, die Regenrinne verstopf o.ä. – ich kann nicht hergehen und eine Laubrente verlangen. – Länge 22 sec.
…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. So entschied nämlich das Amtsgericht München im Fall einer Dame, die sich mächtig über das Laub in Nachbars Garten ärgerte:
O-Ton: Und sie sagte: Ich muss mehrmals im Jahr – drei- bis viermal – die Regenrinne säubern. Ich habe zehn Mülltonnen Laub entfernen müssen etc. Dafür möchte ich einmal im Jahr 500 euro Laubrente bekommen. – Länge 11 sec.
Doch die Richter schüttelten nur mit dem Kopf: Andere Grundstücksnutzer in der Gegend müssten auch regelmäßig Laub entsorgen – dafür könne die Frau das Wohnen im Grünen genießen. Swen Walentowski:
O-Ton: Deshalb muss man auch mit den entsprechenden Einbußen leben. Wer also beispielsweise am Meer leben will, darf sich auch nicht darüber beschweren, dass Wellen Geräusche machen. – Länge 9 sec.
Mehr zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de.
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