Es kann durchaus über ein Jahr dauern, ehe nach einem Verkehrsverstoß ein Fahrtenbuch angeordnet wird. Und: Die Dauer der Fahrtenbuchauflage kann bei Motorrädern höher ausfallen als bei Pkw, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
O-Ton: Ein Motorradfahrer wurde im Juni 2010 geblitzt – 27 Stundenkilometer zu schnell, außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Der Halter des Fahrzeugs konnte sich nicht erinnern, wer in dem Moment das Fahrzeug gefahren ist, da mehrere Personen in der Familie dieses benutzten. Und da es in Deutschland die Halterhaftung nicht gibt, müssen Sie ja immer nachweisen, wer gefahren ist. Also kam die Verhängung eines Bußgeldes nicht in Betracht. – Länge 28 sec.
Den Motorradhalter rettete nicht, dass zwischen dem Verkehrsverstoß und der Anordnung des Führens eines Fahrtenbuches über zwölf Monate vergangen waren. Immerhin hätten die Ermittlungen so lange gedauert: Die Belastung der Behörde und die fehlende Mitwirkung des Betroffenen seien hier zu berücksichtigen, meinten die Richter.
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Magazin: Fahrtenbuchauflage auch nach über einem Jahr
Es kann durchaus über ein Jahr dauern, ehe nach einem Verkehrsverstoß ein Fahrtenbuch angeordnet wird. Und: Die Dauer der Fahrtenbuchauflage kann bei Motorrädern höher ausfallen als bei Pkw, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: Ein Motorradfahrer wurde im Juni 2010 geblitzt – 27 Stundenkilometer zu schnell, außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. – Länge 10 sec.
… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Halter des Fahrzeugs konnte sich nicht erinnern, wer in dem Moment das Fahrzeug gefahren ist, da mehrere Personen in der Familie dieses benutzten. Und da es in Deutschland die Halterhaftung nicht gibt, müssen Sie ja immer nachweisen, wer gefahren ist. Also kam die Verhängung eines Bußgeldes nicht in Betracht. – Länge 18 sec.
Allerdings ist damit die Sache noch längst nicht ausgestanden.
O-Ton: Die Gerichte können in solchen Fällen, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer gefahren ist, eine Fahrtenbuchauflage verhängen. D.h. es muss immer aufgeschrieben werden, wer jetzt das Fahrzeug führt – um, wenn noch mal ein Verstoß begangen wird, den Nachweis zu haben, wer der Täter war. – Länge 15 sec.
So war es auch in diesem Fall: Den Motorradhalter rettete auch nicht, dass zwischen dem Verkehrsverstoß und der Anordnung des Führens eines Fahrtenbuches über zwölf Monate vergangen waren. Immerhin hätten die Ermittlungen so lange gedauert: Die Belastung der Behörde und die fehlende Mitwirkung des Betroffenen seien hier zu berücksichtigen, meinten die Richter. Bettina Bachmann:
O-Ton: Und in dem Fall durfte auch das Fahrverbot für eine längere Zeit noch verhängt werden, weil ein Motorrad ja nicht ganzjährig genutzt wird. Wenn Sie drei Monate Fahrverbot bekommen, und es fällt in den Winter, dann trifft Sie das ja gar nicht, wenn Sie im Winter nicht fahren können. – Länge 13 sec.
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