O-Ton + Magazin: Fahrverbot als Denkzettel – trotz erheblicher Verletzungen?

Ein Fahrverbot hat aus Sicht der Justiz auch immer eine erzieherische Wirkung und gilt auch als Denkzettel. Aber was ist beispielsweise in dem Fall, in dem der Unfallverursacher selbst schwer verletzt wurde? In Berlin hat sich das Kammergericht damit jüngst beschäftigt und ein Urteil aus erster Instanz wieder aufgehoben.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn einer schwer verletzt ist, braucht es dann noch den Denkzettel, den das Fahrverbot darstellt. Denn eigentlich – umgangssprachlich – ist er schon genug gestraft – dass er eine schwere Verletzung erlitten hat. Und das Amtsgericht hätte eben prüfen müssen, ob man in einem solchen Fall vom Fahrverbot abgesehen kann. Das Amtsgericht hat aber die schwere Verletzung überhaupt nicht angeschaut und nur gesagt: Das ist ein Regelfall und wir werden das Fahrverbot verhängen. – Länge 25 sec

Das Amtsgericht muss jetzt seine Entscheidung noch einmal begründen – möglicherweise aber auch überdenken. Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrverbot als Denkzettel – trotz erheblicher Verletzungen?

Ein Fahrverbot hat aus Sicht der Justiz auch immer eine erzieherische Wirkung und wird daher auch „liebevoll“ als Denkzettel bezeichnet. In Berlin hat sich das Kammergericht damit jüngst beschäftigt und ein Urteil aus erster Instanz wieder aufgehoben. Ein Motorradfahrer hatte den Unfall zwar verursacht, war dabei aber selbst schlimm verletzt worden. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Ein Fahrverbot kann verhängt werden neben dem Entzug der Fahrerlaubnis oder Geldbußen. Dann überlegt das Gericht, ob auch ein Fahrverbot bei gewissen Delikten verhängt werden soll. – Länge 12 sec.

…. erläutert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins die gültige Rechtslage. In dem Fall war ein Motorradfahrer mit einem Rettungswagen kollidiert, der Mann wurde bei dem Unfall selbst erheblich verletzt. Für das Amtsgericht war der Fall eindeutig: Fahrverbot muss sein. Das Kammergericht als zweite Instanz sah den Fall anders.

O-Ton: Wenn einer schwer verletzt ist, braucht es dann noch den Denkzettel, den das Fahrverbot darstellt? Denn eigentlich – umgangssprachlich – ist er schon genug gestraft – dass er eine schwere Verletzung erlitten hat. Und das Amtsgericht hätte eben prüfen müssen, ob man in einem solchen Fall vom Fahrverbot abgesehen kann. Das Amtsgericht hat aber die schwere Verletzung überhaupt nicht angeschaut und nur gesagt: Das ist ein Regelfall und wir werden das Fahrverbot verhängen. – Länge 25 sec

Doch das Kammergericht verwies den Fall zurück – jetzt muss noch einmal in der Sache entschieden werden. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Amtsgericht wird jetzt genau begründen, warum es ein Fahrverbot trotz schwerer Verletzung noch als Denkzettel für erforderlich erachtet. – Länge 9 sec.

Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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