O-Ton + Magazin: Fahrverbot kostet Nebenjob – Gericht bleibt hart

 Wenn durch ein Fahrverbot der Nebenjob bedroht ist, muss das Gericht dies nicht berücksichtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das zusätzliche Einkommen nur den Lebensstandard hebt.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein Fahrverbot wird grundsätzlich verhängt, aber es gibt besondere Ausnahmefälle, in denen es für denjenigen, der vom Fahrverbot betroffen ist, eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde, wenn er den Führerschein für eine Zeit verlieren würde. Und in solchen Fällen, z.B. in Fällen einer Existenzvernichtung, kann dann das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbots absehen und dafür beispielsweise die Geldstrafe erhöhen. – Länge 26 sec.

Bei einer Autofahrerin, die sich zum Einkommen von 2.000 Euro noch weitere 400 als Kurierfahrerin einer Apotheke dazu verdiente, ist nach Meinung des Amtsgerichts Lüdinghausen die Existenz aber nicht bedroht.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrverbot kostet Nebenjob – Gericht bleibt hart

Wenn durch ein Fahrverbot der Nebenjob bedroht ist, muss das Gericht dies nicht berücksichtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das zusätzliche Einkommen nur den Lebensstandard hebt. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Fahrverbot ist nicht Fahrverbot. Da kann es auch schon mal Ausnahmen geben, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein Fahrverbot wird grundsätzlich verhängt, aber es gibt besondere Ausnahmefälle, in denen es für denjenigen, der vom Fahrverbot betroffen ist, eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde, wenn er den Führerschein für eine Zeit verlieren würde. Und in solchen Fällen, z.B. in Fällen einer Existenzvernichtung, kann dann das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbots absehen und dafür beispielsweise die Geldstrafe erhöhen. – Länge 26 sec.

Und darauf hatte eine Autofahrerin gehofft, die mit 30 Stundenkilometern zuviel auf dem Tacho geblitzt wurde.

O-Ton: SFX

Die Frau musste 120 Euro zahlen und den Führerschein für einen Monat abgeben. Der Nebenjob als Kurierfahrerin einer Apotheke war damit dahin.

O-Ton: Das Amtsgericht Lüdinghausen war hier der Ansicht, dass die Einnahmen, die die Frau sonst erzielt – das waren 2.000 Euro – nicht auf den Nebenjob, der 400 Euro im Monat ihr einbrachte, angewiesen war. Es war für sie also keine Existenzvernichtung, wenn sie also nicht Auto fahren durfte. Und deswegen wurde nicht von der Verhängung des Fahrverbots abgesehen. – Länge 22 sec.

Der Apotheken-Job sei darum zweitrangig, entschied das Gericht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Auch mit 2.000 Euro könne man sehr gut leben und diese 400 Euro zusätzlich würden nur dazu dienen, den Lebensstandard zu verbessern. Aber das ist kein Gesichtspunkt, der beim Verlust der Fahrerlaubnis berücksichtigt wird. – Länge 12 sec.

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Absage.

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