O-Ton + Magazin: Falsch beraten – Werkstatt muss zahlen!

 Wird man von einer Werkstatt falsch beraten, bekommt man den Schaden ersetzt. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden – in dem Fall hatte die Werkstatt einer Autofahrerin geraten, den wegen starkem Ölverlust stehen zu lassen. Diese Diagnose war falsch, wie sich später herausstellte.

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist eigentlich das Interessante, dass die Richter gesagt haben: Nicht nur, wenn die Werkstatt falsch repariert, kann ich Schadensersatz verlangen oder Nachbesserung und dann auch den Ausfall. Sondern auch, wenn ich falsch beraten worden bin – eine falsche Auskunft ist genau so schlimm wie eine falsche Reparatur. – Länge 16 sec.

Die Frau bekam für insgesamt 125 Tage eine Entschädigung in Höhe von 6.250 Euro – pro Tag, an dem sie wegen der falschen Auskunft den Wagen nicht für die tägliche Fahrt zur Arbeit nutzen konnte, 50 Euro. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Falsch beraten – Werkstatt muss zahlen!

Wird man von einer Werkstatt falsch beraten, bekommt man den Schaden ersetzt. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden – und eine Autofahrerin bekam über 6.000 Euro Entschädigung. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Der Volkswagen hatte schon 250.000 auf dem Kilometerzähler – und die Autofahrerin brachte ihn wegen Ölverlust zur Werkstatt. Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Mitarbeiter sagte dann: „Oh Gott, das ist wahrscheinlich kein normaler Verschleiß, sondern – das ist ja auch ein Austauschmotor – hier liegt ja auch ein erheblicher Motorschaden vor.“ Also, es ist davon abzuraten bis zur Klärung der genauen Ursache den Wagen über längere Strecken zu nutzen. – Länge 17 sec.

Die Frau ließ den Wagen daraufhin stehen – ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren sollte Klarheit bringen.

O-Ton: SFX

Allerdings stellte sich heraus: Kein Verdacht auf einen größeren Motor- oder Getriebeschaden.

O-Ton: Die Diagnose war falsch. Es gab sogar einen Sachverständigen, der gesagt hat: Völlig unbedeutende Störung, es ist nur ein „Motorschwitzen“. Außerdem kann man das mit geringem Aufwand wieder eindämmen. Ein Zerlegen des Motors oder des Getriebes ist nicht erforderlich. Also war die Auskunft des Mitarbeiters der Werkstatt völlig falsch. – Länge 18 sec.

Die Frau wollte nun eine Entschädigung dafür, dass sie aufgrund der falschen Diagnose den Wagen hatte so lange stehen lassen. Und das Gericht gab ihr Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Das ist eigentlich das Interessante, dass die Richter gesagt haben: Nicht nur, wenn die Werkstatt falsch repariert, kann ich Schadensersatz verlangen oder Nachbesserung und dann auch den Ausfall. Sondern auch, wenn ich falsch beraten worden bin – eine falsche Auskunft ist genau so schlimm wie eine falsche Reparatur. – Länge 16 sec.

Die Frau bekam für insgesamt 125 Tage eine Entschädigung in Höhe von 6.250 Euro – pro Tag, an dem sie wegen der falschen Auskunft den Wagen nicht für die tägliche Fahrt zur Arbeit nutzen konnte, 50 Euro. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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