O-Ton + Magazin: Führerschein weg wegen Ohnmacht am Steuer?

Wer während der Autofahrt das Bewusstsein verliert, kann seinen Führerschein einbüßen. Entscheidend ist, ob das häufiger passiert – und man mit einem entsprechenden Anfall rechnen musste. So hat das Landgericht Oldenburg entschieden.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein Autofahrer verlor das Bewusstsein während der Fahrt und es stand im Raum, dass er nicht mehr fähig ist, ein Fahrzeug zu führen und deswegen die Fahrerlaubnis abgeben muss. Das Landgericht Oldenburg hat aber entschieden, da es ein einmaliger Vorfall war, dass er nicht generell ungeeignet ist zum Führen eines Fahrzeuges. – Länge 20 sec.

Unter www.verkehrsrecht.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen.

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Magazin: Führerschein weg wegen Ohnmacht am Steuer?

Wer während der Autofahrt das Bewusstsein verliert, kann seinen Führerschein einbüßen. Entscheidend ist, ob das häufiger passiert – und man mit einem entsprechenden Anfall rechnen musste. So hat das Landgericht Oldenburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie während der Fahrt merken: Oh, ich kann jetzt bald nicht mehr Auto fahren, mir wird schlecht – dann sollten Sie unbedingt sofort anhalten. – Länge 7 sec.

rät Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Ihnen morgens schwindlig ist, Sie essen was und trinken was und denken, es ist alles wieder in Ordnung, dann können Sie Auto fahren. Wenn Sie aber häufiger Schwindelanfälle haben – auch während des Führens eines Fahrzeuges – dann sollten Sie, wenn Sie Anzeichen haben, dass Ihnen nicht ganz so gut ist, auf das Autofahren verzichten. – Länge 20 sec.

Genau darum ging es in dem Verfahren – zunächst vor dem Amtsgericht. Die erste Instanz entschied: Der Mann muss den Führerschein abgeben. Dann wurde vor dem Landgericht alles noch einmal aufgerollt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Ein Autofahrer verlor das Bewusstsein während der Fahrt und es stand im Raum, dass er nicht mehr fähig ist, ein Fahrzeug zu führen und deswegen die Fahrerlaubnis abgeben muss. Das Landgericht Oldenburg hat aber entschieden, da es ein einmaliger Vorfall war, dass er nicht generell ungeeignet ist zum Führen eines Fahrzeuges. – Länge 20 sec.

Unter www.verkehrsrecht.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen.

Absage.

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