Autofahrer müssen vor dem Start nicht unter ihren Wagen schauen, um eventuelle dort sitzende freilaufende Katzen zu schützen. Auch wenn die Tiere beim Anfahren leicht verletzt werden, muss der Autofahrer nicht für die Tierarztkosten aufkommen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Man ist nicht verpflichtet, beim Losfahren unter sein Auto zu schauen, ob da Kinder sind, auch nicht in einer Spielstraße. Oder auch Katzen, die frei rumlaufen dürfen. Das wäre eine zu große Pflicht, wenn das zur Sorgfaltspflicht gehört, wenn ein Autofahrer tatsächlich losfahren möchte. – Länge 15 sec.
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Magazin: Für freilaufende Katzen unterm Auto müssen Autofahrer nicht haften
Autofahrer müssen vor dem Start nicht unter ihren Wagen schauen, um eventuelle dort sitzende freilaufende Katzen zu schützen. Auch wenn die Tiere beim Anfahren leicht verletzt werden, muss der Autofahrer nicht für die Tierarztkosten aufkommen. Mehr dazu jetzt.
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O-Ton: Man ist nicht verpflichtet, beim Losfahren unter sein Auto zu schauen, ob da Kinder sind, auch nicht in einer Spielstraße. Oder auch Katzen, die frei rumlaufen dürfen. Das wäre eine zu große Pflicht, wenn das zur Sorgfaltspflicht gehört, wenn ein Autofahrer tatsächlich losfahren möchte. – Länge 15 sec.
…erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Am Ende ging der Streit zwischen der Katzenhalterin und dem Autofahrer durch mehrere Instanzen. Denn der Mann war losgefahren, ohne unter seinen Wagen zu schauen – die darunter sitzende Katze wurde verletzt.
O-Ton: In einem Telefonat zwischen der Eigentümerin der Katze und dem Beklagten hat er noch gesagt: Fahren Sie doch mit dem Kater in die Tierarztklinik. Das hat die Frau auch gemacht und es sind Tierarztkosten von von über 2.300 Euro entstanden, die die Frau dann von dem Mann haben wollte. – Länge 17 sec.
Beim Amtsgericht bekam die Frau noch Recht. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab, so dass der Mann nichts zahlen musste. Swen Walentowski:
O-Ton: Außerdem schrieb das Gericht der Frau auch noch etwas ins Stammbuch: Es kann nicht sein, dass die Tiergefahr der Frau völlig egal ist und sie ihre Katze frei und unkontrolliert herum laufen lässt. Und auf der anderen Seite die Sorgfaltspflichten dann der öffentliche Verkehr übernehmen muss. – Länge 10 sec.
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