O-Ton + Magazin: Gebrauchtwagenkauf bei falschem Tachostand

Beim Gebrauchtwagenkauf muss der Verkäufer unter bestimmten Umständen den Wagen zurücknehmen. Dann nämlich, wenn er den aktuellen Tachostand zusichert und dieser sich später als manipuliert rausstellt.

So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Also ganz wichtig ist, dass Sie sich vom Vorbesitzer zusichern lassen, dass der Tachostand, den Sie ablesen können, dem entspricht, was das Auto tatsächlich gefahren ist an Kilometern. Das ist teilweise schwierig für den Verkäufer, wenn er nicht der Erstverkäufer ist. Aber er muss sich bei dem Besitzer, bei dem er das Auto gekauft hat, die Zusicherung holen. Und man kann das ja auch überprüfen lassen, ob am Tacho zurückgedreht wurde. Also ob am Tachostand etwas verändert wurde oder nicht. – Länge 25 sec.

Nachzulesen ist der Fall unter verkehrsrecht.de. Dort gibt es auch einen Musterkaufvertrag kostenlos zum Download.

Download O-Ton

Magazin: Gebrauchtwagenkauf bei falschem Tachostand

Es ist ein altes Sprichwort: Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache. Der Verkäufer kann – wenn das Auto privat verkauft wird – nicht die ganze Vorgeschichte des Autos kennen. Allerdings: Wenn er zusichert, dass der Tachostand „echt“ ist, muss er bei falschen Angaben auch den Wagen zurücknehmen.

Beitrag

O-Ton: Also ganz wichtig ist, dass Sie sich vom Vorbesitzer zusichern lassen, dass der Tachostand, den Sie ablesen können, dem entspricht, was das Auto tatsächlich gefahren ist an Kilometern. – Länge 10 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das ist teilweise schwierig für den Verkäufer, wenn er nicht der Erstverkäufer ist. Aber er muss sich bei dem Besitzer, bei dem er das Auto gekauft hat, die Zusicherung holen. Und man kann das ja auch überprüfen lassen, ob am Tacho zurückgedreht wurde. Also ob am Tachostand etwas verändert wurde oder nicht. – Länge 15 sec.

Der Fall, den das Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheiden hatte, war eindeutig: Ein Mann kaufte einen gebrauchten Mercedes für 8.000 Euro von privat – der Tachostand war falsch, meinte er. Im Vertrag unter „Zusicherungen des Verkäufers“ stand 160.000 Kilometer, vor Gericht stellte sich raus: Es waren mindestens über 60.000 mehr. Nach dem Richterspruch wurde der Kauf des Autos rückgängig gemacht.

O-Ton: Er ist es wieder losgeworden, auch deswegen, weil eben der Verkäufer eine Zusicherung gegeben hatte. Die hat er eigenhändig eingetragen. Schriftlich, dass der Tachostand der wirklichen Laufleistung des Wagens entspricht. – Länge 12 sec.

Nachzulesen ist der Fall unter verkehrsrecht.de. Dort gibt es auch einen Musterkaufvertrag kostenlos zum Download. Bettina Bachmann:

O-Ton: Ich würde empfehlen, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, sich dieses Musterformular herunterzuladen. Es gibt auch noch Tipps, was Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens beachten müssen. – Länge 8 sec.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.