O-Ton + Magazin: Gemeinde muss für schadhaften Parkstreifen haften

Wenn durch Löcher auf dem Parkstreifen Autos beschädigt werden, muss unter Umständen die Gemeinde haften. In dem Fall war ein Auto solch ein Loch beschädigt worden. Der Mann wollte 1.600 Euro Schadensersatz.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Mann klagte gegen die Kommune auf Schadensersatz. Er meinte, sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. In dem Fall lag die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darin, dass schon das Loch einmal ausgefüllt worden war mit einem falschen Material. Die Kommune hätte auch immer wieder kontrollieren müssen, ob das Loch sich wieder gebildet hat, ob also die Erde sich abgesenkt hat. Das hat sie nicht getan, damit musste sie den Schaden bezahlen. Allerdings nicht die gesamte Summe, sondern ein Viertel musste der Fahrer wegen der Betriebsgefahr des Autos mittragen. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Gemeinde muss für schadhaften Parkstreifen haften

Wenn durch Löcher auf dem Parkstreifen Autos beschädigt werden, muss unter Umständen die Gemeinde haften. Denn: Sie ist dazu verpflichtet, sich um solche Dinge zu kümmern. Ein Autofahrer war in solch ein Loch geraten – und bekam den Schaden ersetzt. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es begann – wie immer – ganz harmlos. Ein Autofahrer parkte – wie schon mehrere Male zuvor – sein Auto auf dem unbefestigten Parkstreifen an einer Straße, schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, den Fall.

O-Ton: Er sackte mit seinem Auto ein, weil ein Bodenloch – dass er vorher nicht gesehen hatte, auf dem Seitenstreifen war. – Länge 7 sec.

Mit einem Rad war er drin – er kam auch wieder raus. Allerdings setzte er dabei auf. Die Kosten: 1.600 Euro. Die verlangte der Mann nun von der Gemeinde zurück:

O-Ton: Der Mann klagte gegen die Kommune auf Schadensersatz. Er meinte, sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. In dem Fall lag die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darin, dass schon das Loch einmal ausgefüllt worden war mit einem falschen Material. – Länge 15 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: Die Kommune hätte auch immer wieder kontrollieren müssen, ob das Loch sich wieder gebildet hat, ob also die Erde sich abgesenkt hat. Das hat sie nicht getan, damit musste sie den Schaden bezahlen. Allerdings nicht die gesamte Summe, sondern ein Viertel musste der Fahrer wegen der Betriebsgefahr des Autos mittragen. – Länge 15 sec.

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