O-Ton + Magazin: Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht für gesperrte Fahrspur

 Auf verschiedenen Fahrspuren einer Autobahn können unterschiedliche Verkehrsregeln herrschen: Dann nämlich, wenn eine Spur mit einem roten Kreuz gesperrt ist, während auf der anderen der Verkehr fließt und das mit einem grünen Pfeil angezeigt wird.

In solch einem Bereich war auf der gesperrten Spur ein Brummi-Fahrer geblitzt worden – und wehrte sich erfolgreich gegen 260 Euro Bussgeld vor Gericht.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das hat jetzt das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden, dass dann, wenn über der geöffneten Spur – die durch den grünen Pfeil gekennzeichnet ist – eine Kilometerbeschränkung angegeben ist, die nicht gilt für die gesperrte Spur, die Sie ja eigentlich gar nicht benutzen dürfen. Das heißt, wenn Sie auf der gesperrten Spur wegen erhöhter Geschwindigkeit fahren, dann werden Sie nicht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, sondern nur wegen des Benutzens einer gesperrten Spur belangt. – Länge 27 sec.

Und das ist im Zweifelsfall deutlich weniger als die 260 Euro für zu schnelles Fahren. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

Magazin: Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht für gesperrte Fahrspur

Wussten Sie, dass auf den verschiedenen Fahrspuren einer Autobahn unterschiedliche Verkehrsregeln herrschen können? Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dies jetzt festgestellt, damit auch eine Regelungslücke geschlossen und ganz nebenbei einem Autofahrer eine hohe Strafe erspart. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag.

Normalerweise sollte man denken: Eine Richtung – eine Regel! Doch da kann man sich täuschen, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Nein, das ist nicht immer so. Denn zum Beispiel gibt es ja gesperrte Spuren auf Autobahnen. Häufig im Tunnelbereich. Da ist dann ein rotes Kreuz über der Spur und auf der anderen Spur ist ein grüner Pfeil. Diese Spur dürfen Sie dann benutzen. Aber auf der gesperrten Spur dürfen Sie nicht fahren. – Länge 17 sec.

Dies tat aber ein Lkw – da, wo eigentlich nur 60 Stundenkilometer erlaubt waren, zeigte sein Tacho noch 83. Das sollte den Mann wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 260 Euro kosten.

O-Ton: SFX

Doch das wollte er nicht hinnehmen und ging erst zum Anwalt, dann zum Gericht – und bekam Recht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das hat jetzt das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden, dass dann, wenn über der geöffneten Spur – die durch den grünen Pfeil gekennzeichnet ist – eine Kilometerbeschränkung angegeben ist, die nicht gilt für die gesperrte Spur, die Sie ja eigentlich gar nicht benutzen dürfen. Das heißt, wenn Sie auf der gesperrten Spur wegen erhöhter Geschwindigkeit fahren, dann werden Sie nicht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, sondern nur wegen des Benutzens einer gesperrten Spur belangt. – Länge 27 sec.

Und das ist im Zweifelsfall deutlich weniger als die 260 Euro für zu schnelles Fahren. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.