O-Ton + Magazin: Geschwindigkeitsreduzierung zum Uhu-Schutz rechtswidrig

 Üblicherweise kann man sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wehren und muss, wenn man bei einer Überschreitung erwischt wird, zahlen. In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte eine Autofahrerin jedoch erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße. Denn der Kreis Düren hatte auf diesem Schutz zum Schutz der dort lebenden Uhus maximal 50 Stundenkilometer erlaubt, wo bisher 70 waren.
Ein Fahler des Kreises, so Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Er muss zum Beispiel sagen: Hier ist der Schutz des Uhus, wir haben uns hier gerade Gedanken gemacht: Das ist ein nachtaktives Tier, vielleicht machen wir das nur nachts? Vielleicht machen wir das tagsüber? usw. Er muss also sich Gedanken machen und diese Entscheidung begründen können. Allein: Sich selbst gebunden zu haben über diese Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden, nur damit diese keine Rechtsmittel gegen den Ausbau der Landstraße einlegen – dadurch bindet der Kreis sich und kann sein Ermessen nicht ausüben. Das darf er nicht, er muss nämlich ein Ermessen ausüben können und sich darüber Gedanken machen und auch begründen, mit welcher Geschwindigkeit hier gefahren werden kann. – Länge 30 sec.

Die geblitzte Autofahrerin jedenfalls profitierte von dem Fehler des Kreises. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geschwindigkeitsreduzierung zum Uhu-Schutz rechtswidrig

Der Uhu gilt als weises Tier – möglicherweise würde er den Kopf schütteln über diesen Fall. Denn zu seinem Schutz war eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorgenommen worden, die vorher bei 70 km/h. Aber – so entschied die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Geschwindigkeitsübertretung ist nicht gleich Geschwindigkeitsübertretung. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag

Oft kann man sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so wehren wie hier und muss, wenn man bei einer Überschreitung erwischt wird, zahlen.

O-Ton: SFX

In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte eine Autofahrerin jedoch erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße, sagte Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Denn entscheidend ist – und das ist wichtig – die Straße selbst:

O-Ton: Es kommt immer darauf an, um welche Straßen es sich handelt und wer dafür verantwortlich ist. Sind es Kreisstraßen, ist es der Kreis, bei Bundesstraßen der Bund, bei Landesstraßen das Land. Auf alle immer die Straßenbehörden, die zuständig sind und die legen fest, welche Höchstgeschwindigkeiten gelten. – Länge 17 sec.

In dem Fall war 50 kmh erlaubt – zum Schutz des Uhus – und unsere Autofahrerin war geblitzt worden. Aber, so fand ihr Anwalt heraus, als die Messanlage gebaut worden war, hatten Umweltschützer dem Kreis deutlich gemacht: 50 Stundenkilometer sind das Maximum, sonst klagen wir.

O-Ton: SFX

Dies wollte der Kreis vermeiden – und folgte bedingungslos dem Wunsch der Uhu-Schützer. Aber das darf er nicht, so Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Er muss zum Beispiel sagen: Hier ist der Schutz des Uhus, wir haben uns hier gerade Gedanken gemacht: Das ist ein nachtaktives Tier, vielleicht machen wir das nur nachts? Vielleicht machen wir das tagsüber? usw. Er muss also sich Gedanken machen und diese Entscheidung begründen können. Allein: Sich selbst gebunden zu haben über diese Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden, nur damit diese keine Rechtsmittel gegen den Ausbau der Landstraße einlegen – dadurch bindet der Kreis sich und kann sein Ermessen nicht ausüben. Das darf er nicht, er muss nämlich ein Ermessen ausüben können und sich darüber Gedanken machen und auch begründen, mit welcher Geschwindigkeit hier gefahren werden kann. – Länge 30 sec.

Die geblitzte Autofahrerin jedenfalls profitierte von dem Fehler des Kreises. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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