O-Ton + Magazin: Gesichtsmasken dürfen bei Rasern beschlagnahmt werden

Eigentlich sind Gesichtsmasken am Steuer verboten – die Pappnase ist im Karneval zwar sehr lustig. Wenn man sie aber auf Blitzerfotos trägt, dann verstehen die Behörden keinen Spaß. Und wer mehrfach damit erwischt wird, riskiert eine Wohnungsdurchsuchung. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie sagen, ich bin nicht gefahren und es konnte Ihnen nicht nachgewiesen werden, weil Sie eine Maske getragen haben, dann ist es zulässig, dass Ihre Wohnung betreten wird und Masken, die dort vorhanden sind, konfisziert werden. – Länge 17 sec

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Gesichtsmasken dürfen bei Rasern beschlagnahmt werden

Eigentlich sind Gesichtsmasken am Steuer verboten – die Pappnase ist im Karneval zwar sehr lustig. Wenn man sie aber auf Blitzerfotos trägt, dann verstehen die Behörden keinen Spaß. Und wer mehrfach damit erwischt wird, riskiert eine Wohnungsdurchsuchung. Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Sie dürfen sich im Auto deswegen nicht maskieren, weil ja der Fahrer erkennbar sein muss. Wenn es Verkehrsverstöße gibt, muss ja der Fahrer des Wagens ermittelt werden können. – Länge 9 sec.

..sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Regeln sind da eindeutig.

O-Ton: Nein, Sie dürfen sich nicht maskieren. Erst recht nicht dürfen Sie Ganzgesichtsmasken tragen, bei denen nur Augenschlitze noch zu sehen sind. – Länge 6 sec.

Und genau solch einen Fall entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Das Auto des späteren Klägers wurde insgesamt neunmal geblitzt. Und immer trug der Fahrer dabei eine Gesichtsmaske. Wegen eines anderen Falles wurden später seine Wohnung und das Auto durchsucht – unter anderem wurden drei Gesichtsmasken gefunden und beschlagnahmt. Angeblich waren sie zum Paintball gedacht. Doch seine Klage auf Herausgabe war erfolglos. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn Sie sagen, ich bin nicht gefahren und es konnte Ihnen nicht nachgewiesen werden, weil Sie eine Maske getragen haben, dann ist es zulässig, dass Ihre Wohnung betreten wird und Masken, die dort vorhanden sind, konfisziert werden. – Länge 17 sec

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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