O-Ton + Magazin: Haften Radfahrer beim links abbiegen allein?

Wer in ein Grundstück abbiegen will, darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden – das gilt auch für Radler. Und wenn meist bei einem Unfall das Auto eine höhere Betriebsgefahr hat, gibt es Fälle, in denen der Radfahrer allein haftet.

Dies folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Radfahrer muss genau wie der Autofahrer den Schulterblick machen. Und es reicht nicht, wenn er das einmal macht, sondern bevor er dann wirklich abbiegen will, muss er noch einmal zurück schauen. Wenn er das getan hätte, hätte er das Auto gesehen und wäre dann nicht abgebogen. – Länge 20 sec.

Mehr zu dieser Entscheidung unter www.verkehrsrecht.de

Download O-Ton

Magazin: Haften Radfahrer beim links abbiegen allein?

Wer in ein Grundstück abbiegen will, darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden – das gilt auch für Radler. Und wenn meist bei einem Unfall das Auto eine höhere Betriebsgefahr hat, gibt es Fälle, in denen der Radfahrer allein haftet. Dies folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Beitrag

O-Ton: Für die Radfahrer gelten die selben Regeln wie für die Autofahrer. Wenn sie links abbiegen wollen, haben sie eine doppelte Rückschaupflicht. – Länge 8 sec

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall wollte der Radler links abbiegen – ein Auto überholte ihn genau in diesem Moment. Die rechte vordere Ecke des Pkw kollidierte mit dem Rahmen des Rads.

O-Ton: Der Radfahrer muss genau wie der Autofahrer den Schulterblick machen. Und es reicht nicht, wenn er das einmal macht, sondern bevor er dann wirklich abbiegen will, muss er noch einmal zurück schauen. Wenn er das getan hätte, hätte er das Auto gesehen und wäre dann nicht abgebogen. – Länge 20 sec.

Vor Gericht hatte der Radler schlechte Karten – und konnte nicht beweisen, dass er mit der Hand das Abbiegen angezeigt hätte. Bettina Bachmann:

O-Ton: Er trägt die vollen Kosten des Unfalls. Selbst die Betriebsgefahr des Autos tritt hinter dem schweren Verschulden des Radfahrers zurück. – Länge 10 sec.

Mehr zu dieser Entscheidung unter www.verkehrsrecht.de

Absage

Download Magazin