O-Ton + Magazin: Haftung bei Verstoß eines Radfahrers gegen Rechtsfahrgebot

Radfahrer, die auf einem Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, müssen besonders aufpassen. Die Juristen sprechen von erhöhten Sorgfaltsanforderungen. Bei einem Unfall mit einem Fußgänger haftet der Radler dann ganz überwiegend, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Das Gericht hat dem Fußgänger Schadensersatz zugesprochen, weil der Radfahrer grob verkehrswidrig gehandelt hat, weil er entgegen der Fahrtrichtung auf dem Fahrradstreifen gefahren ist. Und außerdem hat ein Radfahrer große Sorgfaltspflicht, also muss darauf achten, ob Fußgänger den Fahrradweg überqueren. Weil der Fußgänger normalerweise nicht damit rechnet, dass aus der entgegen gesetzten Richtung ein Fahrradfahrer kommt. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Haftung bei Verstoß eines Radfahrers gegen Rechtsfahrgebot

Radfahrer, die auf einem Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, müssen besonders aufpassen. Die Juristen sprechen von erhöhten Sorgfaltsanforderungen. Bei einem Unfall mit einem Fußgänger haftet der Radler dann ganz überwiegend. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es gibt sie überall in Deutschland – die Fahrrad-Rambos. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, schildert diesen Fall aus Frankfurt am Main.:

O-Ton: Der Fahrradfahrer fuhr entgegen der Fahrtrichtung auf dem Fahrrad-Weg. Ein Fußgänger überquerte den Schutzstreifen des Fahrradweges, es kam zur Kollision, bei der der Fußgänger verletzt wurde. – Länge 10 sec.

Die beiden trafen sich vor Gericht wieder – im Ergebnis standen 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie weiterer Schadensersatz für den Fußgänger.

O-Ton: Das Gericht hat dem Fußgänger Schadensersatz zugesprochen, weil der Radfahrer grob verkehrswidrig gehandelt hat, weil er entgegen der Fahrtrichtung auf dem Fahrradstreifen gefahren ist. Und außerdem hat ein Radfahrer große Sorgfaltspflicht, also muss darauf achten, ob Fußgänger den Fahrradweg überqueren. Weil der Fußgänger normalerweise nicht damit rechnet, dass aus der entgegen gesetzten Richtung ein Fahrradfahrer kommt. – Länge 22 sec.

Der Unfall sei auf ein ganz überwiegendes Fehlverhalten des Fahrradfahrers zurückzuführen, so die Richter. Allerdings war der Fußgänger nicht ganz schuldlos. Bettina Bachmann.

O-Ton: Ja, dieser Fußgänger hatte den Radstreifen nicht an dem dafür vorgesehen Fußgängerüberweg überquert, sondern etwa sechs bis acht Meter daneben. Das hat ihm das Gericht auch als Sorgpfaltsplicht angerechnet und deshalb haftet er zu zehn Prozent mit. – Länge 10 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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