O-Ton + Magazin: Handy am Steuer kann zu Fahrverbot führen

 Wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, kann wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten. Ein Außendienstmitarbeiter muss daher nun für einen Monat seinen Wagen stehen lassen, bestätigte das Oberlandesgericht Hamm. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein über die Begründung der Richter:

O-Ton: Sie verstoßen permanent gegen die Regeln, die im Verkehr zu befolgen sind. Da reicht es anscheinend nicht aus, dass Sie 60 Euro bezahlen – oder 40 Euro, wie es jetzt ja noch ist – und einen Punkt bekommen. Da muss man Ihnen eine härtere Strafe auferlegen. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Handy am Steuer kann zu Fahrverbot führen

Wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, kann wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten. Ein Außendienstmitarbeiter muss daher nun für einen Monat seinen Wagen stehen lassen, bestätigte das Oberlandesgericht Hamm. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Auch wenn es noch so oft klingelt….

O-Ton: SFX

…. als Fahrer sollte man lieber später zurückrufen als direkt ranzugehen.

O-Ton: SFX

Und ab 1. Mai wird es noch teurer:

O-Ton: Und zwar wird dann ein Handyverstoß mit 60 Euro Bußgeld geahndet und es es bleibt bei der Bepunktung mit einem Punkt. Was sich aber ja gravierender auswirkt, weil wir ja nur noch ein Punktesystem haben, dass bis acht Punkte gehen wird. – Länge 14 sec.

…erläutert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Und wer mehrfach beim Telefonieren erwischt wird – der hat noch schlechtere Karten.

O-Ton: Wenn Sie jetzt immerzu parken, wo es nicht erlaubt ist, oder mehrere Handyverstöße binnen eines Jahres begehen, dann sind Sie nicht zuverlässig im Straßenverkehr. Sie sind nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen und dann kann es sein, dass zu dieser Geldbuße auch noch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wird. – Länge 18 sec.

Genau so erging es einem Außendienstler. Der hatte bereits sieben eingetragene frühere Verkehrsverstöße, darunter drei wegen Telefonierens beim Autofahren. Und die Instanzen bestätigten: 80 Euro Geldbuße und einen Monat Laufen. Bettina Bachmann über die Begründung der Richter:

O-Ton: Sie verstoßen permanent gegen die Regeln, die im Verkehr zu befolgen sind. Da reicht es anscheinend nicht aus, dass Sie 60 Euro bezahlen – oder 40 Euro, wie es jetzt ja noch ist – und einen Punkt bekommen. Da muss man Ihnen eine härtere Strafe auferlegen. – Länge 16 sec.

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