Wer mit seinem Fahrzeug einen Rettungsdienst auch nur eine Minute behindert, muss mit einer hohen Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Hamm entschied, ging es um einen Mann, der sich über den Wagen eines Ersthelfers beschwerte – und den nachfolgenden Rettungswagen ausbremste.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Man darf Rettungsdienste in keiner Weise behindern, um an eine Unfallstelle zu gelangen. Wir erleben das ja, immer wieder sind die Zeitungen voll. Die Rettungsgasse wird nicht gemacht, die Gaffer verzögern, behindern Rettungskräfte. Das ist sozial unbilliges verhalten. Das gefährdet andere Menschen und deshalb wird es zu Recht hart bestraft. – Länge 15 sec.
Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, sowie Beleidigung und falsche Verdächtigung, so die Vorwürfe. Unterm Strich eine Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 65 Euro. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Hohe Geldstrafe für Gaffer
Wer mit seinem Fahrzeug einen Rettungsdienst auch nur eine Minute behindert, muss mit einer hohen Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. In dem Fall ging es um einen Mann, der sich über den Wagen eines Ersthelfers beschwerte – und den Rettungswagen ausbremste. Mehr dazu jetzt.
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O-Ton: Man darf Rettungsdienste in keiner Weise behindern, um an eine Unfallstelle zu gelangen. Wir erleben das ja, immer wieder sind die Zeitungen voll. Die Rettungsgasse wird nicht gemacht, die Gaffer verzögern, behindern Rettungskräfte. Das ist sozial unbilliges verhalten. Das gefährdet andere Menschen und deshalb wird es zu Recht hart bestraft. – Länge 15 sec.
…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Nach einem Unfall mit einer Radfahrerin blieb ein Gaffer an der schmalsten Stelle stehen und beschwerte sich darüber, dass Ersthelfer nicht genügend Platz gelassen hatten. In dem Stau, den der Mann dadurch verursachte, blieb auch der Rettungswagen stecken.
O-Ton: Insgesamt wurde der Rettungseinsatz um – in Anführungsstrichen – „nur“ um eine Minute verzögert. Der Angeklagte wusste aber, dass die Frau eine Kopfwunde hatte. Das hat er gesehen. Es ging wirklich um etwas. Und selbst wenn – Du hast einfach freie Fahrt für einen Rettungswagen zu gewähren. Und dann ist er verurteilt worden. – Länge 16 sec.
Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, sowie Beleidigung und falsche Verdächtigung sah das Amtsgericht Ibbenbüren als erwiesen an. Das Urteil: Eine Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 65 Euro. Diese Entscheidung wurde durch das Oberlandesgericht Hamm bestätigt. Swen Walentowski:
O-Ton: Die Tagessatzzahl bemisst sich immer an der Schwere der Schuld. Und die Höhe des Tagessatzes an dem Einkommen. 110 Tagessätze ist schon eine hohe Geldstrafe. – Länge 11 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.