O-Ton + Magazin: Hund bei Unfall tödlich verletzt – kein Schmerzensgeld für Halter

 Erlebt ein Hundehalter die tödliche Verletzung seines Tieres, so kann er für den dadurch erlittenen Schock kein Schmerzensgeld verlangen. Das gilt auch dann, wenn es zu schweren Anpassungsstörungen und Depressionen kommt. So entschied der Bundesgerichtshof.
Generell ist das Thema Schmerzensgeld in Deutschland ohnehin nicht einfach, erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es ist ein immaterieller Schaden und wir in Deutschland haben die Tendenz bei immateriellen Schäden sehr restriktiv zu sein im Gegensatz zu anderen Staaten in Europa. In Italien zum Beispiel beim Tod naher Angehöriger bekommen Sie ein immenses Schmerzensgeld – und zwar ganz egal, ob Sie Schmerzen haben oder nicht, allein aufgrund des Angehörigenverhältnisses wird das gezahlt. Und deswegen ist auch in Deutschland jetzt in der Diskussion, ob wir gesetzlich eine Regelung ins BGB aufnehmen, dass es beim Tod naher Angehöriger ein Schmerzensgeld gibt. – Länge 27 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Hund bei Unfall tödlich verletzt – kein Schmerzensgeld für Halter

Erlebt ein Hundehalter die tödliche Verletzung seines Tieres, so kann er für den dadurch erlittenen Schock kein Schmerzensgeld verlangen. Das gilt auch dann, wenn es zu schweren Anpassungsstörungen und Depressionen kommt. So entschied der Bundesgerichtshof.

Beitrag:

Generell ist das Thema Schmerzensgeld in Deutschland ohnehin nicht einfach, erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es ist ein immaterieller Schaden und wir in Deutschland haben die Tendenz bei immateriellen Schäden sehr restriktiv zu sein im Gegensatz zu anderen Staaten in Europa. In Italien zum Beispiel beim Tod naher Angehöriger bekommen Sie ein immenses Schmerzensgeld – und zwar ganz egal, ob Sie Schmerzen haben oder nicht, allein aufgrund des Angehörigenverhältnisses wird das gezahlt. Und deswegen ist auch in Deutschland jetzt in der Diskussion, ob wir gesetzlich eine Regelung ins BGB aufnehmen, dass es beim Tod naher Angehöriger ein Schmerzensgeld gibt. – Länge 27 sec.

Allerdings, so vermuten die Rechtsexperten, wird dabei keine konkrete Summe festgeschrieben werden. Soweit der Ausflug ins juristische Grundwissen!

O-Ton: SFX

Eindeutig aber ist der Fall, der bis zum Bundesgerichtshof ging. Eine Hundehalterin ging mit einer 14 Monate alten Labradorhündin auf einem Feldweg. Das Tier war nicht angeleint – ein Traktorfahrer überrollte die Hündin. Sie wurde so schwer verletzt, dass ein Tierarzt sie einschläfern musste.

O-Ton: Da hat der Bundesgerichtshof eindeutig festgestellt: Beim Tod eines Tieres – und es kann ja sein, dass Ihnen Tiere näher stehen als Menschen – gibt es kein Schmerzensgeld. Weil es im Bürgerlichen Gesetzbuch auch Unterschiede gibt zwischen Mensch und Tier. Auch die Beschädigung eines Tieres ist immer nur Sachbeschädigung. Tiere sind Sachen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. – Länge 19 sec.

Die Frau hatte neben dem Schmerzensgeld auch Schadensersatz wegen entstandener Tierarztkosten, Kosten für die Anschaffung eines neuen Welpen und außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten gefordert. Kein Schmerzensgeld, aber 50 Prozent Schadenersatz – urteilte schließlich der BGH. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn ein Tier unangeleint rumläuft, dann ist einfach die allgemeine Tiergefahr – ähnlich wie die Betriebsgefahr eines Autos – der Eigentümerin des Hundes zuzurechnen. – Länge 10 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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