Die Deutschen sind tierlieb, das beweisen Umfragen immer wieder. Aber während Fische und Kanarienvögel während der Arbeitszeit ihrer Besitzer im Aquarium oder Käfig bleiben, stellt sich für Hundebesitzer die Frage: Wohin tagsüber mit dem Vierbeiner? Ist der Hund aggressiv, darf er nicht ins Büro, entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ich darf meinen Hund dann ins Büro mitbringen, wenn es der Arbeitgeber auch erlaubt. Verbietet er mir das, darf ich das Tier auch nicht mitbringen. Und: Auch wenn er es mir mal erlaubt hat, kann er hinter – wenn sich Kunden, Mitarbeiter oder Kollegen beispielsweise sich bedroht fühlen oder Angst vor dem Tier haben, kann er das hinterher untersagen. – Länge 15 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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O-Ton: Hund darf nicht im Auto gehalten werden
Hundebesitzer dürfen ihre Tiere nicht lange im Auto halten, das verstößt gegen die verhaltensgerechte Unterbringung. So entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart: Hier musste der Hund auf Herrchen den ganzen Arbeitstag lang im Auto warten. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Wenn der seine Hündin an vier Tagen in der Woche a acht Stunden im Auto lässt, das ist keine artgerechte Haltung. Das kann ihm verboten werden. Und im Übrigen reicht es auch nicht aus, wenn der ab und zu mal in den Pausen mit dem Hund um die Ecke geht. Ein Hund ist in einem Auto nicht ausreichend vor Hitze oder Kälte geschützt. – Länge 20 sec.
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Magazin: Hunde im Büro
Die Deutschen sind tierlieb, das beweisen Umfragen immer wieder. Aber während Fische und Kanarienvögel während der Arbeitszeit ihrer Besitzer im Aquarium oder Käfig bleiben, stellt sich für Hundebesitzer die Frage: Wohin tagsüber mit dem Vierbeiner? Das kann soweit gehen, dass sich Gerichte mit dieser Frage beschäftigen müssen. Hören Sie mal diesen Fall.
Beitrag:
O-Ton: Ich darf meinen Hund dann ins Büro mitbringen, wenn es der Arbeitgeber auch erlaubt. Verbietet er mir das, darf ich das Tier auch nicht mitbringen. Und: Auch wenn er es mir mal erlaubt hat, kann er hinter – wenn sich Kunden, Mitarbeiter oder Kollegen beispielsweise sich bedroht fühlen oder Angst vor dem Tier haben – kann er das hinterher untersagen. – Länge 15 sec.
…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. So erging es einer jungen Dame in einer Werbeagentur. Sie bekam Post vom Chef – und dieser Brief betraf den Hund:
O-Ton: SFX
Tenor: Der Hund hat nichts in der Firma zu suchen. Begründung: Die Kollegen haben Angst.
O-Ton: Zuvor hatte es bereits Gespräche gegeben, aber es hat keine Änderung bewirkt. In den Augen der Kollegen war der Hund verhaltensgestört oder zumindest verhaltensauffällig und aggressiv. Darum musste die Tür zu dem Büro der Frau, die als Assistentin der Geschäftsführung tätig war, immer geschlossen bleiben und Kollegen hatten Angst, das Stockwerk zu betreten. – Länge 20 sec.
Und das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied im Sinne der Mitarbeiter: Der Hund darf nicht mehr in die Firma.
O-Ton: SFX
Ein ähnlicher Fall beschäftigte das Verwaltungsgericht Stuttgart: Hier musste der Hund auf Herrchen den ganzen Arbeitstag lang im Auto warten. Swen Walentowski:
O-Ton: Wenn der seine Hündin an vier Tagen in der Woche a acht Stunden im Auto lässt, das ist keine artgerechte Haltung. Das kann ihm verboten werden. Und im Übrigen reicht es auch nicht aus, wenn der ab und zu mal in den Pausen mit dem Hund um die Ecke geht. Ein Hund ist in einem Auto nicht ausreichend vor Hitze oder Kälte geschützt. – Länge 20 sec.
Mehr zu beiden Fällen unter anwaltauskunft.de.
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