O-Ton + Magazin: Illegales Autorennen bei Flucht vor Zivilstreife?

Auch eine Flucht vor einem zivilen Polizeifahrzeug kann ein illegales Autorennen nach dem neuen „Raserparagraphen“ sein. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Denn es muss nicht immer einen „Wettbewerbsgegner“ bei der Raserei geben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Beim „Raserparagraph“ geht es nicht um die normale Geschwindigkeitsüberschreitung. Beim „Raserparagraph“ geht es darum, warum ich eklatant die Geschwindigkeit überschreite, aus welchen Gründen – nämlich, um Wettbewerb zu machen und wegen der starken Gefährdung anderer Personen. Übrigens wird dann auch nicht mehr bei ‚Rot` gehalten in der Innenstadt beim Ku’damm. Und das ist eine große Gefährdungslage und deshalb hat sich die Politik dafür entschieden, hier noch einen zusätzlichen Straftatbestand zu schaffen. – Länge 30 sec.

Nach diesen Maßstäben war auch die Flucht vor der Zivilstreife ein Rennen – mit einer deutlich härteren Strafe. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Illegales Autorennen bei Flucht vor Zivilstreife?

Auch eine Flucht vor einem zivilen Polizeifahrzeug kann ein illegales Autorennen nach dem neuen „Raserparagraphen“ sein. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Denn es muss nicht immer einen „Wettbewerbsgegner“ bei der Raserei geben. Mehr dazu jetzt.

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Das war eine Fahrt wie aus dem Lehrbuch der Verkehrssünderkartei: Ein damals 28-jähriger war nachts unterwegs – mit mindestens 1,3 Promille. Dem Wagen dahinter wollte er entkommen, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins den Fall:

O-Ton: Blöd ist es, wenn es eine Zivilstreife ist. Selbst, wenn nichts passiert ist und es dann nachgewiesen werden kann. Übrigens: Andere Instanzen haben gesagt „Kein Wettbewerbscharakter, also keine Straftat“. Aber da hat das Gericht gesagt „Doch! Ist es!“. Auch hier liegt ein illegales Autorennen vor und es kommt noch zu einer weiteren Bestrafung. – Länge 20 sec.

Mindestens 140 Stundenkilometer statt der erlaubten 70 fuhr der Temposünder. Vor dem Amts- und Landgericht wurde er zunächst nur wegen Fahren im Suff und der Geschwindigkeitsübertretung verurteilt. Das Oberlandesgericht wendete dann auch den neuen „Raserparagraphen“ an.
Swen Walentowski:

O-Ton: Beim „Raserparagraph“ geht es nicht um die normale Geschwindigkeitsüberschreitung. Beim „Raserparagraph“ geht es darum, warum ich eklatant die Geschwindigkeit überschreite, aus welchen Gründen – nämlich, um Wettbewerb zu machen und wegen der starken Gefährdung anderer Personen. Übrigens wird dann auch nicht mehr bei ‚Rot` gehalten in der Innenstadt beim Ku’damm. Und das ist eine große Gefährdungslage und deshalb hat sich die Politik dafür entschieden, hier noch einen zusätzlichen Straftatbestand zu schaffen. – Länge 30 sec.

Nach diesen Maßstäben war auch die Flucht vor der Zivilstreife ein Rennen – mit einer deutlich härteren Strafe. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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