O-Ton + Magazin: In U-Bahn-Tür eingeklemmt – wer haftet?

Wer haftet, wenn sich jemand beim Einsteigen in die U-Bahn verletzt? Im Kern dreht es sich um die Frage, ob die akustischen und optischen Warnsignale beim Schließen von U-Bahntüren ausreichen. Sie sind es, entscheiden die Gerichte immer wieder.

Weitere Vorkehrungen sind nicht erforderlich. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erklärt: Damit gibt es auch keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?

O-Ton: Die kommen ihrer Verantwortung schon dadurch nach, dass es bei diesen Zügen akustische und optische Warnsignale gibt. Bei uns in Berlin ist das ein eindringliches Tröten und es ist die rote Lampe über der Tür. Wer dann reinspringt, der muss schlichtweg mit der schließenden Tür rechnen und die Verkehrsbetriebe sind nicht verpflichtet, hier noch besonders empfindliche Sensortechnik oder Lichtschranken zu installieren. Sonst hüpfen die Leute ja ständig in die Bahn und die kann gar nicht fahren. – Länge 25 sec

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: In U-Bahn-Tür eingeklemmt – wer haftet?

U-Bahn ist eine schöne Sache – wenn sie fährt und pünktlich ist. Allerdings: Manche Unpünktlichkeit wird auch Fahrgäste selbst verursacht. Dann nämlich, wenn jemand noch schnell nach Abfahrt in den Zug springt. Und wenn er sich auch noch dabei verletzt? Ein Fall fürs Gericht. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Jeder kennt das: Die U-Bahn steht schon da, man will noch reinspringen, die Türen schließen sich aber schon. Und es wird etwas eingeklemmt. Die Tasche, der Mantel, der Arm oder auch der ganze Körper. – Länge 10 sec.

sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: SFX

Wird jemand in einer solchen Situation eingeklemmt und verletzt sich, stellt sich die Frage: Hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Nein, denn die Warnsignale reichen, damit die Verkehrsbetriebe nicht zahlen müssen.

O-Ton: Die kommen ihrer Verantwortung schon dadurch nach, dass es bei diesen Zügen akustische und optische Warnsignale gibt. Bei uns in Berlin ist das ein eindringliches Tröten und es ist die rote Lampe über der Tür. Wer dann reinspringt, der muss schlichtweg mit der schließenden Tür rechnen und die Verkehrsbetriebe sind nicht verpflichtet, hier noch besonders empfindliche Sensortechnik oder Lichtschranken zu installieren. Sonst hüpfen die Leute ja ständig in die Bahn und die kann gar nicht fahren. – Länge 25 sec

Daran ändert auch eine gebrochene Rippe nichts. Zudem: Aus der Videoaufzeichnung ergab sich, dass der Fahrgast einsteigen wollte, als bereits die Warnlichter blinkten. Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn jemand allerdings verletzt wird, weil die Tür diese Signale nicht abgegeben hat – dann sähe die Sache wieder ganz anders aus. – Länge 8 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

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