O-Ton + Magazin: Internetverkäufer haftet für die Lieferung

 Wer im Internet Waren verkauft und dann nicht liefern kann, muss dem Käufer grundsätzlich Schadensersatz zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Ware angeblich bereits ohne Wissen des Anbieters verkauft wurde. Neben dem entgangenen Gewinn muss der verhinderte Verkäufer auch noch für die gegnerischen Anwaltskosten aufkommen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gute ist, dass wenn jemand in seinen Rechten verletzt wird und er muss sich dagegen wehren – dann kann er das oftmals ja nicht selbst. Der Mann war jetzt Fachverkäufer für Hosen mit Wasserschäden und deshalb musste er sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Und natürlich muss derjenige, der verliert, auch die gegnerischen Anwaltskosten zahlen. – Länge 19 sec.

Mehr zum Thema und auch zu den Rechten, die man beim Kauf im Internet hat, unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Magazin: Internetverkäufer haftet für die Lieferung

Wer im Internet Waren verkauft und dann nicht liefern kann, muss dem Käufer grundsätzlich Schadensersatz zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Ware angeblich bereits ohne Wissen des Anbieters verkauft wurde. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Egal, ob man mit Bonbons, Autoersatzteilen oder wie in unserem Fall mit Hosen handelt – wenn man verkauft, muss man auch liefern können. Die Rechtsprechung ist da eindeutig, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Er hat dafür Sorge zu tragen, dass er genug im Lager hat. Damit er das, was er verkauft, auch liefern kann. – Länge 7 sec.

Die Geschichte ist schnell erzählt: Der spätere Kläger hatte im Internet 10.000 neuwertige Hosen, allerdings mit Wasserschaden, zum Preis von etwas über 20.000 Euro erworben. Doch nach dem Schlussgong:

O-Ton: SFX

..sagte der Verkäufer: „Sorry, die Ware ist schon weg. Mein Bruder hat sie anderweitig verkauft.“ Der Käufer war sauer! Er forderte nun rund 10.000 Euro entgangenen Gewinn als Schadensersatz. Immerhin hätte er die Hosen für 30.000 Euro weiterverkaufen können.

O-Ton: Der Käufer kann doch nichts dafür, nur weil jemand in dem Geschäft die Ware woanders verkauft. Dem ist ein Gewinn entgangen und der muss ersetzt werden. – Länge 8 sec.

Einer wollte Geld, der andere wollte nicht zahlen – ein klassischer Fall fürs Gericht, in dem Fall für das Landgericht Coburg! Und das gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Verkäufer muss die Unmöglichkeit der Lieferung – so das Juristendeutsch – verantworten. Der Schadensersatz von 10.000 Euro für das entgangene Geschäft ist rechtens. Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn jemand in seinen Rechten verletzt wird und er muss sich dagegen wehren – dann kann er das oftmals ja nicht selbst. Der Mann war jetzt Fachverkäufer für Hosen mit Wasserschäden und deshalb musste er sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Und natürlich muss derjenige, der verliert, auch die gegnerischen Anwaltskosten zahlen. – Länge 19 sec.

Mehr zum Thema und auch zu den Rechten, die man beim Kauf im Internet hat, unter anwaltauskunft.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.