O-Ton + Magazin: Ist eine Elfjährige mitschuldig an einem Unfall?

Unfälle mit Kindern sind besonders tragisch. Dennoch kommt man häufig an der Frage nicht vorbei: Welche Schuld trifft Kinder an einem Unfall? Ein Fall, den das Oberlandesgericht Celle entschied, sah die gesamte Haftung beim Autofahrer.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Oberlandesgericht Celle hat gesagt, dass dem Mädchen kein Mitverschulden anzurechnen ist. Sie war erst elf Jahre alt, sie war mit der Situation überfordert. Es war noch dunkel, das Auto hat sich auch mit zu hoher Geschwindigkeit genähert. Anstelle von 50 war es mit 55 kmh unterwegs. Das Kind dachte, es schafft es noch auf die andere Seite, ohne mit dem Auto zu kollidieren. Und das war eine Fehleinschätzung, die man ihr aber als Elfjähriger nicht vorwerfen kann. – Länge 20 sec.

Neben dem Schadensersatz sprach das Gericht der Klägerin auch ein Schmerzensgeld von insgesamt 35.000 Euro zu.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ist eine Elfjährige mitschuldig an einem Unfall?

Unfälle mit Kindern sind besonders tragisch. Dennoch kommt man häufig an der Frage nicht vorbei: Welche Schuld trifft Kinder an einem Unfall? Ein Fall, den das Oberlandesgericht Celle entschied, sah die gesamte Haftung beim Autofahrer. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Mädchen sprang über eine Straße, ein Gruppe von Schülern war bereits vorausgegangen und sie war die Letzte und wollte auch noch auf die andere Straßenseite, wo sich die Schule befand. Es näherte sich ein Fahrzeug und sie konnte den Abstand nicht richtig einschätzen und wurde vom Auto erfasst. – Länge 14 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Das Mädchen war elf Jahre alt und musste nach dem Unfall mit Verletzungen für mehrere Tage ins Krankenhaus. Der Autofahrer haftet für den Schaden allein.

O-Ton: Das Oberlandesgericht Celle hat gesagt, dass dem Mädchen kein Mitverschulden anzurechnen ist. Sie war erst elf Jahre alt, sie war mit der Situation überfordert. Es war noch dunkel, das Auto hat sich auch mit zu hoher Geschwindigkeit genähert. Anstelle von 50 war es mit 55 kmh unterwegs. Das Kind dachte, es schafft es noch auf die andere Seite, ohne mit dem Auto zu kollidieren. Und das war eine Fehleinschätzung, die man ihr aber als Elfjähriger nicht vorwerfen kann. – Länge 20 sec.

Neben dem Schadensersatz sprach das Gericht der Klägerin auch ein Schmerzensgeld von insgesamt 35.000 Euro zu.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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