Wer ein Auto mit Automatikgetriebe kauft, kann den Kauf nicht deswegen rückgängig machen, weil es sich um ein anderes als das bisher gewohnte Getriebe handelt. So entschied das Landgericht Coburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins:
O-Ton: Zu Unrecht, entschied das Gericht. Sie haben gesagt: Es handelt sich hier nicht um eine zugesicherte Eigenschaft. Kaufen wolltest Du ein Auto mit Automatikgetriebe, Bekommen hast Du ein Auto mit Automatikgetriebe – was Du im Übrigen auch noch Probe gefahren hast. Und wenn es Dir darauf ankommt, dass in der Automatikschaltung der Wagen stehen bleibt und musst Du nicht weiter bremsen, dann musst Du Dir das ausdrücklich schriftlich zusichern lassen. – Länge 29 sec.
Der ganze Fall zum Nachlesen unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Kein Mangel bei anderem Automatikgetriebe
Wer ein Auto mit Automatikgetriebe kauft, kann den Kauf nicht deswegen rückgängig machen, weil es sich um ein anderes als das bisher gewohnte Getriebe handelt. So entschied das Landgericht Coburg. Hören Sie mal den ganzen Fall.
Beitrag:
Nicht nur Adam Opel wäre wohl entsetzt – obwohl es zu seiner Zeit noch gar keine Automatikgetriebe gab. In dem Fall entschied sich eine Frau für einen Gebrauchtwagen, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins den Fall:
O-Ton: Der hatte ein Automatikgetriebe, sie hatte vorher auch schon einen Opel mit Automatikgetriebe. Es handelte sich aber um zwei unterschiedliche Systeme. – Länge 10 sec.
Der Verkäufer machte sie darauf aufmerksam, dass jetzt als „Automatik“ ein easytronic-automatisiertes Schaltgetriebe eingebaut war. Nach einer Probefahrt kaufte sie das Auto.
O-Ton: SFX
Kurz danach bemerkte sie, dass das Fahrzeug schon bei geringen Steigungen zurückrollte, wenn die Bremse nicht betätigt wurde.
O-Ton: Darin sah sie einen Mangel und wollte den Kauf rückgängig machen. – Länge 5 sec
Das Autohaus sagte nein, das sei für die eingebaute Getriebeart typisch. Und die Frau wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Swen Walentowski:
O-Ton: Zu Unrecht, entschied das Gericht. Sie haben gesagt: Es handelt sich hier nicht um eine zugesicherte Eigenschaft. Kaufen wolltest Du ein Auto mit Automatikgetriebe, Bekommen hast Du ein Auto mit Automatikgetriebe – was Du im Übrigen auch noch Probe gefahren hast. Und wenn es Dir darauf ankommt, dass in der Automatikschaltung der Wagen stehen bleibt und musst Du nicht weiter bremsen, dann musst Du Dir das ausdrücklich schriftlich zusichern lassen. – Länge 29 sec.
Der ganze Fall zum Nachlesen unter www.verkehrsrecht.de.
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