O-Ton + Magazin: Kein Versicherungsschutz bei Beschlagnahme eines gestohlenen Autos

Die Welt kann manchmal ganz schön ungerecht sein. Einen solchen Fall hatte kürzlich das Landgericht Kleve zu entscheiden. Da hatte jemand ein Auto gekauft.

Dann stellte sich raus: Der Wagen war geklaut. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn nämlich derjenige, der das Auto gestohlen hat, den Fahrzeugschein hat, den Fahrzeugbrief hat, dann dürfen Sie eigentlich darauf vertrauen, dass derjenige auch der Eigentümer des Wagens ist. Wenn sich dann aber herausstellt, dass das Auto gestohlen wurde, erwerben Sie kein Eigentum am Auto und müssen es im Zweifelsfall herausgeben. Also die Polizei kann dann das Auto beschlagnahmen und sicher stellen. – Länge 28 sec.

Und die Versicherung musste auch nicht für den Verlust zahlen. Mehr Informationen zu dem Fall unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Kein Versicherungsschutz bei Beschlagnahme eines gestohlenen Autos

Die Welt kann manchmal ganz schön ungerecht sein. Einen solchen Fall hatte kürzlich das Landgericht Kleve zu entscheiden. Da hatte jemand ein Auto gekauft. Dann stellte sich raus: Der Wagen war geklaut. Und das Drama nahm seinen Lauf….

Beitrag:

Zunächst herrschte eitel Sonnenschein. Der spätere Geschädigte freute sich über sein neues Auto und öffnete eine Flasche, um den fahrbaren Untersatz zu begießen.

O-Ton: SFX

Doch bei einem Werkstattbesuch stellte sich heraus: Der Wagen war geklaut worden – unser eben noch feierlustiger Mann hatte ein gestohlenes Auto gekauft. Und das kann theoretisch jedem passieren, man merkt es nicht sofort, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn nämlich derjenige, der das Auto gestohlen hat, den Fahrzeugschein hat, den Fahrzeugbrief hat, dann dürfen Sie eigentlich darauf vertrauen, dass derjenige auch der Eigentümer des Wagens ist. Wenn sich dann aber herausstellt, dass das Auto gestohlen wurde, erwerben Sie kein Eigentum am Auto und müssen es im Zweifelsfall herausgeben. Also die Polizei kann dann das Auto beschlagnahmen und sicher stellen. – Länge 28 sec.

Genau so erging es unserem potenziellen Besitzer – die Polizei holte den Wagen ab und gab ihn dem ursprünglichen Eigentümer zurück.

O-Ton: SFX

Alles auf Anfang? Naja. Der Mann wollte nun von seiner Vollkaskoversicherung Entschädigung für das entgangene Auto haben. Schließlich sei auch der Verlust des Fahrzeugs laut Versicherungsbedingungen abgedeckt. Aber: Das gilt nicht, entschieden die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Denn die Versicherung haftet nur bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs. Und eine Beschlagnahme durch die Polizei ist kein Verlust in diesem Sinne. – Länge 12 sec.

Bleibt dem Mann einzig und allein den Verkäufer des geklauten Wagens zu verklagen – und die Hoffnung, dass da noch etwas zu holen ist …… Mehr Informationen zu dem Fall unter verkehrsrecht.de.

Absage.
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