O-Ton + Magazin: Kein zwingender Führerscheinverlust nach Unfallflucht

Wer Unfallflucht begeht, obwohl er weiß, dass ein „bedeutender Schaden“ entstanden ist, verliert seinen Führerschein. Zwar können auch kleine Lackschäden teuer werden. Aber ab wann ist ein Schaden „bedeutend“?

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Landgericht Braunschweig hat in einer neuen Entscheidung gesagt, dass ein bedeutender Schaden, der es eben rechtfertigt, dass Ihnen auch der Führerschein entzogen wird, erst dann vorliegt, wenn am gegnerischen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, der über 1.500 Euro liegt. – Länge 16 sec.

Bisher lag der Schaden bei 1.300 Euro. Mehr unter verkehrsrecht.de

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Magazin: Kein zwingender Führerscheinverlust nach Unfallflucht

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Nun gibt es durchaus Fälle, die grenzwertig sind. Der Klassiker: Auf dem Parkplatz einen anderen Wagen touchiert, nichts bemerkt
und weitergefahren. Doch der andere Wagen hatte doch eine Beule und jemand hat die Abfahrt bemerkt. Nun gibt es zwei neue Urteile, die beim Thema Fahrerflucht interessant sind.

Beitrag:

Wer Unfallflucht begeht, obwohl er weiß, dass ein „bedeutender Schaden“ entstanden ist, verliert seinen Führerschein. Zwar können auch kleine Lackschäden teuer werden. Aber ab wann ist ein Schaden „bedeutend“?

O-Ton: Das Landgericht Braunschweig hat in einer neuen Entscheidung gesagt, dass ein bedeutender Schaden, der es eben rechtfertigt, dass Ihnen auch der Führerschein entzogen wird, erst dann vorliegt, wenn am gegnerischen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, der über 1.500 Euro liegt. – Länge 16 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, Bisher lag der Schaden bei 1.300 Euro.

O-Ton: SFX

Und wie verhält es mit dem Regress der Versicherung? Eigentlich muss derjenige, der den Unfallort verlässt, den Schaden auch selbst tragen. Seine eigene Haftpflichtversicherung kann ihn an den Kosten beteiligen. Aber auch da entscheidet der Einzelfall, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn Sie arglistig gehandelt haben, also Ihre Versicherung arglistig getäuscht haben, dann entfällt der Versicherungsschutz. Das heißt dann aber, dass Ihre Haftpflichtversicherung erst einmal den Schaden beim Unfallgegner bezahlt und dann bei Ihnen Regress nimmt. Also der Unfallgegner bleibt nicht im Regen stehen, sondern es gegen Sie regressiert. – Länge 19 sec.

In dem Fall, den kürzlich das Amtsgericht Emmendingen entschied, konnte der Betroffene aber nachweisen, dass er sich kurz nach dem Unfall der Polizei selbst gestellt hatte. Es gab auch eine Alkoholkontrolle – alles zu Gunsten des Angeklagten:

O-Ton: Damit musste die Versicherung den Schaden bezahlen und konnte ihren Versicherungsnehmer nicht in Regress nehmen. – Länge 6 sec.

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Absage.

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