O-Ton + Magazin: Kollision mit Blumenkübel in einer Spielstraße

In einer Spielstraße muss man langsam fahren und achtsam sein – bei einer Kollision mit einem Blumenkübel bekommt man den Schaden nicht ersetzt. Über 1.300 Euro kostete die Reparatur des Wagens, den ein Mann gegen den unbeleuchteten Kübel gesetzt hatte. Das Geld wollte er vor Gericht erstreiten. Allerdings lehnte das Landgericht Koblenz seinen Wunsch ab.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: In einer Spielstraße müssen Sie ganz, ganz langsam fahren – Schrittgeschwindigkeit. Sie müssen damit rechnen, dass Kinder auf die Straße laufen, dass Spielgegenstände auf die Straße kommen – also Sie müssen ganz, ganz achtsam sich dort fortbewegen. – Länge 15 sec.

Nachzulesen ist der gesamte Fall unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Kollision mit Blumenkübel in einer Spielstraße

In einer Spielstraße muss man langsam fahren und achtsam sein. Wenn man dies nicht beachtet, dann hat man bei einem Unfall keine Ansprüche. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer vor dem Landgericht Koblenz machen. Er war im Dunkeln gegen einen nicht gekennzeichneten Blumenkübel gefahren und wollte nun Schadensersatz von der Stadt.
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O-Ton: In einer Spielstraße müssen Sie ganz, ganz langsam fahren – Schrittgeschwindigkeit. Sie müssen damit rechnen, dass Kinder auf die Straße laufen, dass Spielgegenstände auf die Straße kommen – also Sie müssen ganz, ganz achtsam sich dort fortbewegen. – Länge 15 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Genau dies hatte unser Autofahrer, der spätere Kläger, aber nicht gemacht, als er durch eine Spielstraße fuhr.

O-Ton: Der Autofahrer ist gegen einen Blumenkübel gefahren und er musste den Schaden alleine tragen, weil er den Unfall hätte vermeiden können, wenn er langsamer gefahren wäre. Und die Blumenkübel dienen ja auch dazu, dass man fast gezwungen wird, in der Spielstraße langsam zu fahren. – Länge 14 sec.

An dem Auto war bei der Kollision mit dem Kübel ein Schaden von über 1.300 Euro entstanden. Eigentlich wollte der Autofahrer das Geld von der Stadt ersetzt haben, aber die Richter sahen das anders. Sie hatten auch kein Verständnis für eine besondere Beleuchtung. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es ist nicht erforderlich, dass die Blumenkübel gesondert beleuchtet werden, denn Sie müssen – wie gesagt – einfach langsam fahren in der Spielstraße. – Länge 8 sec.

Nachzulesen ist der gesamte Fall unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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