O-Ton + Magazin: Kündigung wegen geparktem Roller

 Auch wenn Mieter auf dem Grundstück des Vermieters unerlaubt parken – deshalb darf der Wohnungseigentümer nicht einfach kündigen. In dem Fall, den das Amtsgericht Offenbach zu entscheiden hatte, war das Parken zuvor länger geduldet worden.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In dem konkreten Fall duldete es die Vermieterin über mehrere Jahre, dass die Mieterin ihren Roller dort abgestellt hat. Das hat sie einer anderen Mieterin auch gestattet. Aber irgendwann passte es ihr nicht mehr, dass ausgerechnet diese Mieterin ihren Roller dort immer abstellt – und sagte: Du darfst das nicht mehr. Die andere Mieterin durfte weiter ihren Roller da abstellen. Und so tat natürlich auch die betroffene Mieterin nicht wie ihr geheißen, sondern hat weiterhin ihren Roller da hin gestellt. Die Vermieterin sagte daraufhin: Das passt mir nicht, Du hörst nicht auf mich, Dich schmeiße ich jetzt raus! – Länge 37 sec

Vor Gericht gab es einen Vergleich: Kein Rauswurf, im Gegenzug muss die Mieterin künftig woanders parken. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Kündigung wegen geparktem Roller

Auch wenn Mieter auf dem Grundstück des Vermieters unerlaubt parken – deshalb darf der Wohnungseigentümer nicht einfach kündigen. In dem Fall, den das Amtsgericht Offenbach zu entscheiden hatte, war das Parken zuvor länger geduldet worden. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Grundsätzlich können Mieter die Wohnung entsprechend ihrem Vertrag nutzen – sachgemäß, nennen es die Juristen und meinen damit eine „normale“ Nutzung. Bedeutet beispielsweise: Wer stundenlang Hardrock bei voller Lautstärke hört, dürfte Probleme bekommen, weil es eben nicht sachgemäß ist, aus der eigenen Wohnung einen Rockschuppen zu machen.

O-Ton: SFX

Klassikliebhaber mit Kopfhörern sind davor eher gefeit. Allerdings:

O-Ton: Fraglich ist es – und das war ja die Frage die das Amtsgericht Offenbach zu entscheiden hatte – was ist eigentlich mit den Gemeinschaftsflächen? Gemeinschaftsflächen sind beispielsweise der Hof oder noch ein Grundstück vor dem Haus. Was darf ich da abstellen und was nicht? – Länge 16 sec.

…sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Da gibt es ganz unterschiedliche Vereinbarungen, manchmal ist auch gar nichts geregelt – und der Vermieter ändert seine Meinung.

O-Ton: In dem konkreten Fall duldete es die Vermieterin über mehrere Jahre, dass die Mieterin ihren Roller dort abgestellt hat. Das hat sie einer anderen Mieterin auch gestattet. Aber irgendwann passte es ihr nicht mehr, dass ausgerechnet diese Mieterin ihren Roller dort immer abstellt – und sagte: Du darfst das nicht mehr. Die andere Mieterin durfte weiter ihren Roller da abstellen. Und so tat natürlich auch die betroffene Mieterin nicht wie ihr geheißen, sondern hat weiterhin ihren Roller da hin gestellt. Die Vermieterin sagte daraufhin: Das passt mir nicht, Du hörst nicht auf mich, Dich schmeiße ich jetzt raus! – Länge 37 sec

Vor Gericht gab es einen Vergleich: Kein Rauswurf, im Gegenzug muss die Mieterin künftig woanders parken.

O-Ton: SFX

Und die Gerichtskosten muss die Vermieterin ebenfalls tragen: Wenn jemand das Parken jahrelang duldet und plötzlich nicht mehr, dann rechtfertigt das keinen Rauswurf. Eine Kündigung des Mietverhältnisses geht nur, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten verletzt. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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