O-Ton + Magazin: Linienbus überholt links abbiegendes Auto – wer zahlt?

Wenn man sich nicht sicher ist und die Verkehrslage unklar – dann sollte man nicht überholen. Sonst haftet man bei einem Verkehrsunfall mit. Das Landgericht Lübeck entschied so in einem Fall, als ein links abbiegender Wagen selbst überholt wurde.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins

O-Ton: In dem Fall ein salomonisches Urteil des Gerichts: Beide haften zu 50 Prozent. Der Überholende hätte noch einmal prüfen müssen, ob wirklich in dem Moment abgebogen wird. Und derjenige, der abbiegt, den trifft auch eine große Sorgfaltspflicht. Er muss sich im Rückspiegel vergewissern, dass er in dem Moment nicht überholt wird. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Linienbus überholt links abbiegendes Auto – wer zahlt?

Wenn man sich nicht sicher ist und die Verkehrslage unklar – dann sollte man nicht überholen. Sonst haftet man bei einem Verkehrsunfall mit. Das Landgericht Lübeck entschied so in einem Fall, als ein links abbiegender Wagen selbst überholt wurde. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Sie müssen bei einem Linksabbieger immer äußerste Sorgfalt walten lassen. Weil Sie nicht nicht wissen, setzt der jetzt zum Linksabbiegen an, wenn ich ihn gerade überhole. Sie müssen deshalb genau aufpassen, wenn Sie einen Linksabbieger, der den Blinker gesetzt hat, noch überholen wollen. – Länge 20 sec.

…erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, die Situation. Und so etwas geschieht ganz häufig auf deutschen Straßen:

O-Ton: Ein Autofahrer stand hinter einem Lastwagen, wollte den Lastwagen, der geparkt war, überholen, und in dem Moment wurde er selbst von einem Linienbus überholt und es kam zu einem Unfall. – Länge 10 sec.

Bei der Kollision wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Das Gericht hatte mehrere Zeugen vernommen. Aber es ließ sich nicht feststellen, ob die Fahrerin des Autos vor dem Zusammenstoß nach links – so schilderte es die Autofahrerin – oder nach rechts, so der Busfahrer, geblinkt hatte. Bettina Bachmann:

O-Ton: In dem Fall ein salomonisches Urteil des Gerichts: Beide haften zu 50 Prozent. Der Überholende hätte noch einmal prüfen müssen, ob wirklich in dem Moment abgebogen wird. Und derjenige, der abbiegt, den trifft auch eine große Sorgfaltspflicht. Er muss sich im Rückspiegel vergewissern, dass er in dem Moment nicht überholt wird. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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