O-Ton + Magazin: Medizinisch-psychologisches Gutachten auch für betrunkene Radfahrer

 Behörden dürfen auch von Radfahrern, die keinen Führerschein besitzen, nach Trunkenheitsfahrten ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Denn: Egal ob Oktoberfest, Cannstadter Wasen oder die private Feier – Gründe für eine Ausrede vor sich selbst gibt es genug, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Man denkt ja immer: Ich will heute Abend etwas trinken, also fahre ich mit dem Rad, denn da kann ich trinken. Das ist aber so eine weit verbreitete falsche Vorstellung. Denn auch wenn Sie Fahrrad fahren, führen Sie ein Fahrzeug. Zwar kein Kraftfahrzeug, aber Sie nehmen am Straßenverkehr teil, so dass auch da Promillegrenzen gelten. – Länge 19 sec.

Und daher können auch ertappte Radfahrer zur MPU geschickt werden. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

O-Ton

Magazin: Medizinisch-psychologisches Gutachten auch für betrunkene Radfahrer

Behörden dürfen auch von Radfahrern, die keinen Führerschein besitzen, nach Trunkenheitsfahrten ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Klingt merkwürdig? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Egal ob Oktoberfest oder die private Feier – Gründe für eine Ausrede vor sich selbst gibt es genug, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Man denkt ja immer: Ich will heute Abend etwas trinken, also fahre ich mit dem Rad, denn da kann ich trinken. Das ist aber so eine weit verbreitete falsche Vorstellung. Denn auch wenn Sie Fahrrad fahren, führen Sie ein Fahrzeug. Zwar kein Kraftfahrzeug, aber Sie nehmen am Straßenverkehr teil, so dass auch da Promillegrenzen gelten. – Länge 19 sec.

Und – Bonmot am Rande: Bemerkenswerterweise sind die Grenzen ebenso wie beim Auto, lediglich die absolute Fahrtüchtigkeit ist beim Rad auf 1,6 Promille festgesetzt.

O-Ton: SFX

In unserem Fall lag der ertappte Sünder aber auch da deutlich drüber:

O-Ton: Ein Radfahrer fuhr mit 2,4 Promille, in der Dunkelheit mit Schlangenlinien. Die zuständige Behörde forderte von dem Mann, der keinen Führerschein mehr besaß, ein medizinisch-psychologisches Gutachten. – Länge 12 sec.

Als er dies nicht tat, untersagte die Behörde dem Mann das Führen von Fahrzeugen. Er klagte – aber ohne Erfolg. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Fahrradfahrer hatte sich durch dieses betrunkene Fahren charakterlich ungeeignet erwiesen, ein Fahrzeug zu führen. Es war zu befürchten, dass er auch zukünftig betrunken würde am Straßenverkehr teilnehmen, so dass die Anordnung der MPU rechtmäßig war. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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