O-Ton + Magazin: Mehr Kilometer = Strafe in der Kaskoversicherung?

Viele Kaskoversicherungen beziehen sich in ihren Verträgen auf die jährliche Fahrleistung. Dieser ist dann Maßstab für die Versicherungsprämie. Fährt man mehr Kilometer als vereinbart, sind meist Vertragsstrafen vorgesehen. Das Landgericht Koblenz entscheid jüngst zugunsten eines Autofahrers.

Allerdings sollte man sich an seinen Vertrag halten, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Mein Tipp ist, wenn Sie merken, ich komme mit den Kilometern, die ich eigentlich fahren darf, nicht aus, würde ich bei meiner Versicherung anrufen und denen das mitteilen. Und dann fragen, wie viel man nachentrichten muss, damit auch die zusätzlichen Kilometer versichert sind. – 15 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Mehr Kilometer = Strafe in der Kaskoversicherung?

Anmoderation: Viele Kaskoversicherungen beziehen sich in ihren Verträgen auf die jährliche Fahrleistung. Dieser ist dann Maßstab für die Versicherungsprämie. Fährt man mehr Kilometer als vereinbart, sind meist Vertragsstrafen vorgesehen. Aber man sich wehren. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie immer die Wahrheit sagen. Weil, wenn Sie das nicht tun, fällt das Ihnen bei einer Regulierung dann auf die Füße. – Länge 9 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall, den das Landgericht Koblenz zu entscheiden hatte, ging es um zu viele Kilometer. Maximal waren 15.000 pro Jahr vereinbart. Die Versicherung musste einen Unfall regulieren und dabei stellte sich heraus: Der Mann war schon mehr gefahren. Vertragsstrafe 500,00 Euro.

O-Ton: Das Landgericht hat entschieden, dass 500 Euro Vertragsstrafe bei einer Überschreitung bei einer Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung nicht gezahlt werden muss, wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich exorbitant viel mehr Kilometer zurück gelegt hat, als er nach seinem Vertrag hätte fahren können. – Länge 20 sec

Zwar meinte das Gericht auch: Maßstab für die Versicherungsprämien ist die Fahrleistung. Sonst könnten Versicherungsnehmer bewusst wenig Kilometer angeben und müssten keine Strafen fürchten. Allerdings sehe die Geschäftsbedingungen hier eine Vertragsstrafe auch ohne Vorsatz vor – und das sei in diesem Fall nicht verhältnismäßig. Bettina Bachmann:

O-Ton: Mein Tipp ist, wenn Sie merken, ich komme mit den Kilometern, die ich eigentlich fahren darf, nicht aus, würde ich bei meiner Versicherung anrufen und denen das mitteilen. Und dann fragen, wie viel man nachentrichten muss, damit auch die zusätzlichen Kilometer versichert sind. – 15 sec.

Bei einem vorsätzlichen Verstoß hätte das Gericht diese Vertragsstrafe von 500 Euro auch gebilligt.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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