O-Ton + Magazin: Nicht nur auf Blinker verlassen!

Wer sich an einer Kreuzung nur auf den Blinker eines anderen Fahrzeugs verlässt, muss eventuell bei einem Unfall mithaften. Es muss deutlich erkennbar sein, dass der andere wirklich abbiegt. So entschied das Oberlandesgericht Dresden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Man darf sich nicht allein auf den Blinker verlassen, es gibt nämlich auch das sogenannte „versehentliche Blinken“. Es müssen andere Dinge hinzukommen, beispielsweise, dass er die Geschwindigkeit verringert. Dass er mit dem Abbiegen beginnt, also beginnt einzubiegen. Wenn man sich nur auf den Blinker verlässt, dann besteht die Gefahr, dass man auf dem größten Teil des Schadens sitzen bleibt. – Länge 25 sec.

Mehr Informationen dazu unter: www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Nicht nur auf Blinker verlassen!

Wer sich an einer Kreuzung nur auf den Blinker eines anderen Fahrzeugs verlässt, muss eventuell bei einem Unfall mithaften. Es muss deutlich erkennbar sein, dass der andere wirklich abbiegt. Vor Gericht kann das teuer werden. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Man darf sich nicht allein auf den Blinker verlassen, es gibt nämlich auch das sogenannte „versehentliche Blinken“. – Länge 10 sec.

Der Tipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins geht weit über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hinaus.

O-Ton: Es müssen andere Dinge hinzukommen, beispielsweise, dass er die Geschwindigkeit verringert. Dass er mit dem Abbiegen beginnt, also beginnt einzubiegen. Wenn man sich nur auf den Blinker verlässt, dann besteht die Gefahr, dass man auf dem größten Teil des Schadens sitzen bleibt. – Länge 15 sec.

So ging es auch einer Motorradfahrerin, die in eine Vorfahrtstraße einbiegen wollte. Ein Autofahrer auf der Hauptstraße blinkte zwar, bog aber nicht ab – die beiden kollidierten. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Frau wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Letztlich bekam sie aber nur ein Drittel Schadensersatz zugesprochen und 5.000 Euro Schmerzensgeld. Weil das Gericht gesagt hat: Du hättest hier nicht einbiegen dürfen, Du darfst Dich nicht nur auf den Blinker verlassen. – Länge 15 sec.

Für Verwirrung sorgte noch, dass das Auto nur mit 40 Stundenkilometern statt der erlaubten 70 unterwegs war.

O-Ton: Das hat dem Gericht nicht ausgereicht, weil er generell seine Geschwindigkeit nicht drosselte, also langsamer wurde. Und deshalb habe sich die Motorradfahrerin eben nicht darauf verlassen dürfen, dass der Mann auch wirklich abbiegt. – Länge 8 sec.

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