Wenn man auf einer Autobahn zu dicht auffährt, kann es teuer werden. Da muss nicht unbedingt ein Unfall passieren – die Abstandsmessung bringt es auch an den Tag. Und bei 16 Metern Abstand zum Vordermann helfen auch keine Ausreden mit Verweis auf andere, die zu dicht aufgefahren seien, entschied das Oberlandesgericht Bamberg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Im vorliegenden Fall hat ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h lediglich 16 Meter Sicherheitsabstand gehabt. Das ist wesentlich zu gering. Und er konnte sich auch nicht dadurch rausreden, dass der Hintermann ihm so weit aufgefahren sei. Man muss dennoch bremsen, auch wenn der Hintermann so weit auffährt, um den Sicherheitsabstand, der notwendig ist, dennoch einhalten zu können. – Länge 25 sec.
Mehr Informationen zu dem Thema unter verkehrsrecht.de.
Download O-Ton
Magazin: Ohne Abstand auf der Autobahn kann teuer werden
Wenn man auf einer Autobahn zu dicht auffährt, kann es teuer werden. Da muss nicht unbedingt ein Unfall passieren – die Abstandsmessung bringt es auch an den Tag. Und bei 16 Metern Abstand zum Vordermann helfen auch keine Ausreden mit Verweis auf andere, die zu dicht aufgefahren seien.
Beitrag.
O-Ton: Sie müssen jederzeit bremsen können – und zwar ohne das Sie auf Ihren Vordermann auffahren. Sie müssen einen Sicherheitsabstand einhalten, so dass Sie, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, bremsen können, um einen Unfall zu vermeiden. – Länge 17 sec.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, Und Ausreden gelten vor Gericht wenig, so die Expertin.
O-Ton: Ja, der Sicherheitsabstand variiert natürlich. Wenn Regen oder Wasser auf der Fahrbahn ist, muss der Sicherheitsabstand größer sein. Sie müssen den Sicherheitsabstand den Gegebenheiten des Einzelfalls selbstverständlich anpassen. – Länge 11 sec.
Ausnahmen sind dennoch möglich. Wenn der Vordermann plötzlich abbremst oder unerwartet die Spur wechselt, dann könne die Unterschreitung des Mindestabstandes gerechtfertigt sein, urteilte das Oberlandesgericht Bamberg. Bettina Bachmann:
O-Ton: Im vorliegenden Fall hat ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h lediglich 16 Meter Sicherheitsabstand gehabt. Das ist wesentlich zu gering. Und er konnte sich auch nicht dadurch rausreden, dass der Hintermann ihm so weit aufgefahren sei. Man muss dennoch bremsen, auch wenn der Hintermann so weit auffährt, um den Sicherheitsabstand, der notwendig ist, dennoch einhalten zu können. – Länge 25 sec.
Mehr Informationen zu dem Thema unter verkehrsrecht.de.
Absage.
Download Magazin
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Ähnliche Themen
- O-Ton: Abstand zum Vordermann – 5/10 des halben Tachowerts Drängeln gehört zu den unangenehmen Begleiterscheinungen auf Deutschlands Straßen. Darum ist das Thema auch häufig Gegenstand von Streitigkeiten vor Gericht. 5/10 des halben Tachowerts […]
- O-Ton + Magazin: Harte Strafen für Fahranfänger im Ausland Außerhalb Deutschlands sind die Strafen für Fahranfänger deutlich höher als hierzulande. Mehr als 0,5 Promille in Dänemark, die Alkoholgrenze liegt wie in Deutschland, kosten im […]
- O-Ton: Telefonieren im Auto nur mit ausgeschaltetem Motor
Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur dann erlaubt, wenn der Pkw steht und der Motor ausgeschaltet ist. Diese Erfahrung musste auch eine Autofahrerin machen, die von zwei […]
- O-Ton und Kollegengespräch: Höchstgeschwindigkeit „Mo-Fr“ gilt auch an Feiertagen „Der Straßenverkehr erfordert einfache und klare Regeln“, entschied jüngst das Oberlandesgericht Brandenburg. Zu diesen einfach Regeln gehört, wenn die Höchstgeschwindigkeit von Montag bis […]
- O-Ton + Magazin: Kein Beweis mit unscharfem Frontfoto Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch […]
- O-Ton: Entfällt Fahrverbot bei überlanger Verfahrensdauer? Dauern Verfahren zu lange, hat dies Auswirkungen auf die Strafe. Wenn ein Verfahren um ein Fahrverbot und deutlich mehr als ein Jahr dauert, kann das Fahrverbot ganz oder teilweise […]
- O-Ton + Magazin: Fahren im Winter In Deutschland gibt es fast keine spezielle Verkehrsregeln nur für den Winter. In der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, dass alle sich auf die aktuellen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- […]
- O-Ton: Abblendlicht reicht bei Nebel nicht Viele Autofahrer verlassen sich auch in der dunklen Jahreszeit auf die Lichtautomatik, die das Abblendlicht selbstständig aktiviert. Allerdings reicht das Nebel und diesigem Wetter […]
- O-Ton + Magazin: Fahrverbot nach Raserei – trotz dringendem menschlichen Problem< Manchmal kann es dringend werden, sehr dringend sogar. Allerdings treffen Darmprobleme selten auf richterliche Gegenliebe, wenn man die Verkehrsregeln grob missachtet. Diese Erfahrung […]
- O-Ton + Magazin: Unfallflucht ist nicht gleich Unfallflucht Unfallflucht ist das häufigste deutsche Verkehrsdelikt: Im Jahr 2016 wurden über 40.000 Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort abgeurteilt. Dies ist knapp ein Drittel aller […]
- O-Ton: Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter der Kurve Gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Zusammenhang mit einer Rechtskurve, endet sie, sobald die Strecke wieder geradeaus verläuft. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des […]
- O-Ton + Magazin: Auch Bummeln auf der Autobahn kann bestraft werden Bummler auf der Autobahn können nicht nur gehörig nerven. Wenn sie ohne ersichtlichen Grund langsam fahren, müssen sie bei einem Auffahrunfall zur Hälfte mithaften. Das Oberlandesgericht […]
- O-Ton + Magazin: Auch Aufladen des Handys während der Fahrt verboten Wer sein Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um es zu laden, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. So erging es einem LKW-Fahrer. Die Polizei hatte ihn […]
- O-Ton: Bußgelder für verpassten TÜV Wer die TÜV-Untersuchung für seinen Wagen hinauszögert, muss mit Bußgeldern rechnen. Zeigt die Plakette auf dem hinteren Nummernschild beispielsweise auf Dezember 2015 und die […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Fußgänger dürfen Parklücken nicht „reservieren“ Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu handfesten Auseinandersetzungen, weil sich Fußgänger in Parklücken stellen um sie freizuhalten. Erlaubt ist dieses „Reservieren“ von Parkflächen […]
- O-Ton + Magazin: Handy am Steuer kann zu Fahrverbot führen Wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, kann wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten. Ein Außendienstmitarbeiter muss daher nun für einen Monat seinen […]
- O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Einfädeln auf der Autobahn Wenn man ohne zu blinken vom Standstreifen der Autobahn auf die rechte Spur wechselt und es kommt dadurch zum Unfall, dann haftet der Spurwechsler allein. So entschied das […]
- O-Ton + Magazin: Haarbürste statt Handy am Steuer – nur eine Ausrede? Wer behauptet, er habe kein Handy am Steuer benutzt, sondern seinen Bart gekämmt, kommt damit nicht unbedingt durch. Gerichte werten so etwas als Schutzbehauptung, wenn es nicht […]
- O-Ton: Welche Schäden muss ich beim Autoverkauf nennen? Wer ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, muss den Käufer über bekannte Mängel oder Unfallschäden informieren. Und zwar auch dann, wenn der Schaden fachgerecht repariert wurde. Ansonsten kann […]
- O-Ton: Blitzerfoto aus dem Ausland – was nun? Auch wenn momentan die Reisefreiheit nicht so groß ist - wenn man ein Knöllchen aus europäischen Nachbarländern bekommt, wird es meistens teurer als in Deutschland. Man muss es aber auch […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Wie hoch ist in Deutschland das Schmerzensgeld? Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in Deutschland oft deutlich geringer als in den USA. Von dort erreichen uns gelegentlich Nachrichten über astronomische Summen. In Deutschland gibt es […]
- O-Ton: Strafe wegen Körperverletzung weil Hund nicht angeleint war? Wer in einem Wohngebiet mit einem großen Hund unterwegs ist, sollte das Tier an die Leine nehmen. Wenn der Hund auf jemandem zuspringt und sich das Opfer verletzt, kann sich der Tierfreund […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Minderjährige am Joint ziehen lassen ist strafbar – Geldstrafe droht Wer Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, macht sich strafbar. Es reicht bereits aus, dass es nur gebilligt wird, wenn sie am Joint ziehen. Dann muss man mit einer Geldstrafe […]
- O-Ton: Mindestabstand beim Überholen eines Pferdes Wer einen Reiter und sein Pferd überholen möchte, muss besonderen Abstand halten. Wird ein Abstand von 1,5 bis 2 Metern stark unterschritten, hat man keine Ansprüche bei einem Unfall, […]
- O-Ton: „Garagenauto“ gehört in die Garage Wenn beim Tarif in einer Kaskoversicherung das Merkmal „Garage“ vereinbart ist, muss das Auto auch in der Garage stehen. Parkt man nachts davor, kann die Versicherung bei einem Diebstahl […]
- O-Ton: Feuerwehr kann bei Unfall haften Auch wenn ein Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, muss der Fahrer aufpassen, andere Fahrzeuge nicht zu beschädigen. Bei einem leichtfertig verursachten Unfall […]
- O-Ton: Unfall mit parkendem Wagen – ohne Mindestabstand haftet man mit Nach dem Parken muss man beim Öffnen der Autotür besonders vorsichtig sein. Aber auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge gelten Vorsichtsregeln, wer nur mit 30-35 Zentimetern an geparkten […]
- O-Ton + Magazin: Darf man auf öffentlichem Parkplatz in Wohnmobil schlafen?
Wer in seinem Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz übernachtet, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen. Da gibt es unterschiedliche Vorschriften in den Bundesländern. In Sankt […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Straftat verschwiegen – Ausbildungsvertrag bleibt Natürlich darf der Chef Bewerber für eine Stelle nach Verurteilungen oder laufenden Verfahren fragen. Aber: Er darf nur zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren fragen, die für den […]
- O-Ton + Magazin: Blutender Finger ist keine Ausrede für Raserei Eine stark blutende Schnittverletzung ist kein Grund für eine Raserei, entschied das Amtsgericht Frankfurt. In dem Fall war ein Mann mit über 50 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho […]