O-Ton + Magazin: Ohne Abstand auf der Autobahn kann teuer werden

Wenn man auf einer Autobahn zu dicht auffährt, kann es teuer werden. Da muss nicht unbedingt ein Unfall passieren – die Abstandsmessung bringt es auch an den Tag. Und bei 16 Metern Abstand zum Vordermann helfen auch keine Ausreden mit Verweis auf andere, die zu dicht aufgefahren seien, entschied das Oberlandesgericht Bamberg.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Im vorliegenden Fall hat ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h lediglich 16 Meter Sicherheitsabstand gehabt. Das ist wesentlich zu gering. Und er konnte sich auch nicht dadurch rausreden, dass der Hintermann ihm so weit aufgefahren sei. Man muss dennoch bremsen, auch wenn der Hintermann so weit auffährt, um den Sicherheitsabstand, der notwendig ist, dennoch einhalten zu können. – Länge 25 sec.

Mehr Informationen zu dem Thema unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ohne Abstand auf der Autobahn kann teuer werden

Wenn man auf einer Autobahn zu dicht auffährt, kann es teuer werden. Da muss nicht unbedingt ein Unfall passieren – die Abstandsmessung bringt es auch an den Tag. Und bei 16 Metern Abstand zum Vordermann helfen auch keine Ausreden mit Verweis auf andere, die zu dicht aufgefahren seien.

Beitrag.

O-Ton: Sie müssen jederzeit bremsen können – und zwar ohne das Sie auf Ihren Vordermann auffahren. Sie müssen einen Sicherheitsabstand einhalten, so dass Sie, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, bremsen können, um einen Unfall zu vermeiden. – Länge 17 sec.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, Und Ausreden gelten vor Gericht wenig, so die Expertin.

O-Ton: Ja, der Sicherheitsabstand variiert natürlich. Wenn Regen oder Wasser auf der Fahrbahn ist, muss der Sicherheitsabstand größer sein. Sie müssen den Sicherheitsabstand den Gegebenheiten des Einzelfalls selbstverständlich anpassen. – Länge 11 sec.

Ausnahmen sind dennoch möglich. Wenn der Vordermann plötzlich abbremst oder unerwartet die Spur wechselt, dann könne die Unterschreitung des Mindestabstandes gerechtfertigt sein, urteilte das Oberlandesgericht Bamberg. Bettina Bachmann:

O-Ton: Im vorliegenden Fall hat ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h lediglich 16 Meter Sicherheitsabstand gehabt. Das ist wesentlich zu gering. Und er konnte sich auch nicht dadurch rausreden, dass der Hintermann ihm so weit aufgefahren sei. Man muss dennoch bremsen, auch wenn der Hintermann so weit auffährt, um den Sicherheitsabstand, der notwendig ist, dennoch einhalten zu können. – Länge 25 sec.

Mehr Informationen zu dem Thema unter verkehrsrecht.de.

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