O-Ton + Magazin: Pkw darf Radweg gelegentlich nutzen

 Jeder Autofahrer kennt das: Linksabbieger stauen sich vor einer roten Ampel. Wer rechts daran vorbei möchte, fährt auch gern mal über den Radweg. Darf man das? Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied: Ja, man darf – wenn man Radfahrer nicht behindert und der Weg frei ist. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann dürfen Sie als Autofahrer, um den Stau zu umgehen, den Radweg benutzen. Und wenn Sie dann den Radweg benutzen, gelten für denjenigen, der aus einer nichtbevorrechtigten Strasse kommt die erhöhten Aufmerksamkeitsregeln, so dass dann, wenn eine Kollision stattfindet, derjenige auf der Hauptstrasse nicht haften muss, auch wenn er den Radweg benutzt. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen zu diesem Urteil unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Pkw darf Radweg gelegentlich nutzen

Jeder Autofahrer kennt das: Linksabbieger stauen sich vor einer roten Ampel. Wer rechts daran vorbei möchte, fährt auch gern mal über den Radweg. Darf man das? Aufschluss darüber gibt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

In unserem Fall stauten sich die Autos vor einem Kreisverkehr. Rechts war frei – aber da war eben auch ein Radweg. Und den nutzte ein Autofahrer, um den Stau zu umgehen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass aus der nichtbevorrechtigten Strasse ein Auto kam und es mit demjenigen kollidierte, der vom Radweg abgebogen ist. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Und am Ende blieben ein paar Dellen, Beulen und Lackschäden – und die Frage: Wer muss das zahlen, wer ist schuld?

O-Ton: Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Weil sich generell die Frage stellt, ob ein Autofahrer auf einem Radweg fahren kann? – Länge 11 sec.

Die Berliner Richter entschieden diese Frage mit „JA“. Allerdings unter der Voraussetzung: Da darf auf dem Radweg kein Fahrradfahrer unterwegs sein. Bettina Bachmann:

O-Ton: Dann dürfen Sie als Autofahrer, um den Stau zu umgehen, den Radweg benutzen. Und wenn Sie dann den Radweg benutzen, gelten für denjenigen, der aus einer nichtbevorrechtigten Strasse kommt die erhöhten Aufmerksamkeitsregeln, so dass dann, wenn eine Kollision stattfindet, derjenige auf der Hauptstrasse nicht haften muss, auch wenn er den Radweg benutzt. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen zu diesem Urteil unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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