o-Ton + Magazin: Praktische Folgen aus dem Dash-Cam-Urteil des BGH

Für den Bundesgerichtshof war die Sache eindeutig: Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen ist zulässig. Zwar verstoßen die Aufnahmen gegen das Datenschutzrecht. Aber in diesem konkreten Fall ist das nachrangig, urteilten die Richter. Was bedeutet das nun?

Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ich darf sie eigentlich gar nicht haben, weil sie ist untersagt. Man bekommt Bußgelder, wenn man sie benutzt. Sie wird von Behörden verboten, wenn man sie benutzt. Daten muss man löschen. Aber ich darf sie im Prozess trotz allem verwenden. – Länge 12 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Praktische Folgen aus dem Dash-Cam-Urteil des BGH

Für den Bundesgerichtshof war die Sache eindeutig: Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen ist zulässig. Zwar verstoßen die Aufnahmen gegen das Datenschutzrecht. Aber in diesem konkreten Fall ist das nachrangig, urteilten die Richter. Was bedeutet das nun?

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Irgendwie ist die Kamera auf dem Armaturenbrett wie eine verbotene Frucht, sagt Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ich darf sie eigentlich gar nicht haben, weil sie ist untersagt. Man bekommt Bußgelder, wenn man sie benutzt. Sie wird von Behörden verboten, wenn man sie benutzt. Daten muss man löschen. Aber ich darf sie im Prozess trotz allem verwenden. – Länge 12 sec.

Auch Gutachter und Sachverständige sehen die Dashcam mit Bauchschmerzen. Johannes Priester:

O-Ton: So allein die Dashcam-Aufnahmen übernehmen, so allein als Spur für die Unfallrekonstruktion, ist manchmal gefährlich. Man muss auch die übrigen Spuren, die Endstände der Fahrzeuge, die Beschädigungen mit der Aufzeichnung vergleichen. – Länge 13 sec.

Und was so simpel klingt – Film ist eben nicht gleich Film. Der Teufel steckt manchmal schon im Detail.

O-Ton: Man weiß zum Beispiel nicht immer, ob die Aufzeichnungsgeschwindigkeit der Abspielgeschwindigkeit entspricht. Und das kann dazu führen, dass eine falsche Geschwindigkeit des Fahrzeugs suggeriert wird. – Länge 11 sec.

Aber auch anders könnten Bilder einer Kamera manipuliert werden, erwartet Rechtsanwalt Christian Funk:

O-Ton: Ich bin auch mal gespannt, ob Leute, die nicht seriös damit arbeiten, Unfallmanipulation betreiben. Die werden wohl die ersten sein, die so etwas nutzen werden und Filme manipulieren werden, um damit auch Geld zu verdienen. – Länge 12 sec.

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