O-Ton + Magazin: Punktereform tritt zum 1. Mai in Kraft

 Am 1. Mai ändert sich das Punktesystem in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Wichtigste Änderung: Der Führerschein ist künftig schon nach 8 statt wie bisher bei 18 Punkten weg. Und: Jetzt werden Punkte nach frühestens zweieinhalb Jahren gelöscht. Früher waren es zwei Jahre, wenn kein neues Delikt hinzu kam. Diese Verjährungsfrist fällt zwar nun weg, sagt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Allerdings wurden im Gegenzug eine ganze Menge von Ordnungswidrigkeiten gleich auf die Höchstfrist von fünf Jahren angehoben. Das heißt, für sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot geahndet werden, gibt es erstens zwei Punkte und zweitens bleiben sie fünf Jahre im Register bestehen. Das ist die bisherige Höchstfrist. – Länge 20 sec.

Nach Einschätzung der Verkehrsrechtler werden die Regelungen damit erheblich verschärft, das Bundesverkehrsministeriums dagegen wollte mit der Reform den Punktekatalog einfacher und gerechter machen.

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Magazin: Punktereform tritt zum 1. Mai in Kraft

Anmoderation: Der 1. Mai könnte für Deutschlands Autofahrer ein denkwürdiger Tag werden. Mit Beginn des Wonnemonats ändert sich das Punktesystem in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Wichtigste Änderung: Der Führerschein ist künftig schon nach 8 statt wie bisher bei 18 Punkten weg. Weitere Änderungen jetzt.

Beitrag:

Es wird künftig neu gezählt: Statt maximal bis zu sieben Punkte drohen jetzt höchstens drei. Allerdings dürfte sich der Beifall der Autofahrer trotzdem in Grenzen halten:

O-Ton: SFX

Jetzt werden Punkte nach frühestens zweieinhalb Jahren gelöscht. Früher waren es zwei Jahre, wenn kein neues Delikt hinzu kam. Die sogenannte Tilgungshemmung entfällt nun:

O-Ton: Allerdings wurden im Gegenzug eine ganze Menge von Ordnungswidrigkeiten gleich auf die Höchstfrist von fünf Jahren angehoben. Das heißt, für sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot geahndet werden, gibt es erstens zwei Punkte und zweitens bleiben sie fünf Jahre im Register bestehen. Das ist die bisherige Höchstfrist. – Länge 20 sec.

…erklärt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, kommt künftig ohne Punkte davon – dafür wird es für Raser ebenso teurer wie beim Telefonieren ohne Freisprechanlage.

O-Ton: SFX

Auch wer vergisst, seine Sprösslinge anzuschnallen – bei den Juristen ist das ein Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht – bekommt Post aus Flensburg. Spannend ist auch die Umrechnung des bisherigen Punkte. Dies geschieht nach einer Tabelle:

O-Ton: Die Punkte, die bisher 1 bis 7 waren, werden umgerechnet in 1 bis 3, die sogenannte Vormerkungsstufe. Die Punkte, die bisher 8 bis 13 waren, werden umgerechnet in 4 bis 5 – das gibt eine Ermahnung. Und die Punkte, die bisher 14 bis 17 waren, werden umgerechnet in 6 bis 7 – das gibt eine Verwarnung. 18 Punkte werden umgerechnet in 8 und der Führerschein ist weg. – Länge 22 sec.

Nach Einschätzung der Verkehrsrechtler werden die Regelungen damit erheblich verschärft, das Bundesverkehrsministeriums dagegen wollte mit der Reform den Punktekatalog einfacher und gerechter machen. Alle Einzelheiten zu diesem Thema unter Verkehrsrecht.de

Absage.

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