O-Ton + Magazin: Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben

 Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleiche Rechte wie Fußgänger. In dem Fall war eine Radlerin direkt von der Fahrbahn im rechten Winkel auf den Zebrastreifen gewechselt – und kollidierte durch den abrupten Richtungswechsel prompt mit einem Auto. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Landgericht Frankenthal in der Pfalz entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der mit dem Fahrrad den Zebrastreifen benutzt, kein Fußgänger ist; er also nicht den besonderen Schutz des Zebrastreifens genießt. Und der Fahrradfahrerin wurde ein Mitverschulden von 50 Prozent beim Unfall zugerechnet. – Länge 17 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben

Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleiche Rechte wie Fußgänger. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag.

Gerade in der wärmeren Jahreszeit kann sich so ein Unfall immer wieder und überall abspielen. Eine Radlerin wechselt direkt von der Fahrbahn im rechten Winkel auf den Zebrastreifen – und kollidierte durch den abrupten Richtungswechsel prompt mit einem Auto. Dessen Fahrerin hatte schlichtweg nicht damit gerechnet, erzählt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Landgericht Frankenthal in der Pfalz entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der mit dem Fahrrad den Zebrastreifen benutzt, kein Fußgänger ist; er also nicht den besonderen Schutz des Zebrastreifens genießt. Und der Fahrradfahrerin wurde ein Mitverschulden von 50 Prozent beim Unfall zugerechnet. – Länge 17 sec.

Klingt erst einmal kompliziert, aber bei näherem Hinsehen ist klar: Fußgänger und Radfahrer sind eben nicht gleichzusetzen.

O-Ton SFX

Generell sei zu beachten, dass Radfahrer, die Zebrastreifen radfahrend und nicht schiebend benutzen, im Unrecht seien, urteilten die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Sie hätte absteigen müssen, sie hätte das Fahrrad schieben müssen. Es muss auch ein Autofahrer nicht damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer, der auf der Straße fährt, den Zebrastreifen benutzt, auf dem Fahrrad. Da hätte sie auch erst nach hinten gucken müssen – kommt einer hinter mir? Und dann erst abbiegen dürfen auf den Zebrastreifen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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