O-Ton + Magazin: Rechtsschutzversicherung darf keine Experten vorschreiben

Bei Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeiten muss man in der Wahl seiner Verteidigung frei sein. Ein Urteil des Amtsgerichts in Paderborn stärkt die Rechte der Kunden und macht es Rechtsschutzversicherungen schwerer, die Kosten für Gutachten der Sachverständigen zu drücken.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Deswegen hat das Amtsgericht Paderborn auch gesagt: Die Rechtsschutzversicherung kann sich nicht darauf zurückziehen, nur die Hälfte der Sachverständigenkosten zu zahlen, weil der Versicherungsnehmer einen anderen Sachverständigen ausgewählt hat. Denn es gibt ja bei Sachverständigen erhebliche Unterschiede. Und deswegen könnte es sein, dass ich dann, wenn ich den von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Sachverständigen auswähle, den Prozess verliere. – Länge 22 sec

Diese Entscheidung ist für die Rechtspraxis von großer Bedeutung und stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer, so die Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Rechtsschutzversicherung darf keine Experten vorschreiben

Bei Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeiten muss man in der Wahl seiner Verteidigung frei sein. Ein Urteil des Amtsgerichts in Paderborn stärkt die Rechte der Kunden und macht es Rechtsschutzversicherungen schwerer, die Kosten für Gutachten der Sachverständigen zu drücken. Mehr dazu jetzt:

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Am Ende ging es um rund 500 Euro, die die Rechtsschutzversicherung ihrem Kunden nicht zahlen wollte. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Rechtsschutzversicherung weigerte sich im Nachhinein, die vollen Kosten des Sachverständigen zu zahlen, da der Rechtsschutzversicherte nicht den von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Sachverständigen ausgewählt hatte. – Länge 14 sec

Das geschieht in schöner Regelmäßigkeit, dass die Versicherungen mit speziellen Gutachtern zusammen arbeiten – und diese dann empfehlen. In diesem Fall ging es um ein außergerichtliches Gutachten. Dafür entstanden Kosten von 913 Euro, die Versicherung erstattete allerdings nur die Hälfte der Kosten. Allerdings musste dann nach der Intervention der Paderborner Richter die komplette Summe erstattet werden:

O-Ton: Deswegen hat das Amtsgericht Paderborn auch gesagt: Die Rechtsschutzversicherung kann sich nicht darauf zurückziehen, nur die Hälfte der Sachverständigenkosten zu zahlen, weil der Versicherungsnehmer einen anderen Sachverständigen ausgewählt hat. Denn es gibt ja bei Sachverständigen erhebliche Unterschiede. Und deswegen könnte es sein, dass ich dann, wenn ich den von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Sachverständigen auswähle, den Prozess verliere. – Länge 22 sec

Diese Entscheidung ist für die Rechtspraxis von großer Bedeutung und stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer, so die Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins. In diesem Fall wurde die Weisung vom Amtsgericht als unzumutbar bewertet, da sie die Möglichkeiten der Verteidigung unangemessen einschränkte. Die individuelle Freiheit bei der Wahl eines Sachverständigen müsse gewahrt bleiben, so das Gericht. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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