Wenn man eine Reise per Telefon bucht, muss man die entsprechenden Unterlagen auch prüfen, ob alle Daten korrekt aufgenommen wurden. Sonst ist der Schadensersatzanspruch dahin. So entschied das Amtsgericht München. In dem Fall hatte eine Frau telefonisch Flüge von Antalya nach München bestellt, die Tickets waren aber für die umgekehrte Richtung gebucht worden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das ist schon allein wichtig für die Erholung, dass man alle Unterlagen checkt. Hier war es halt auch noch der Fall, dass sie die Buchungsunterlagen selber unterschrieben hat. Wenn man beispielsweise per Mail oder ähnlich bucht, dann hat man ja was Schriftliches. Dann könnte so ein Urteil auch anders aussehen. Aber üblicherweise ist es ja auch so, wenn man im Internet bucht, dann hat man ja eine Bestätigung und noch eine Bestätigung – und da muss man halt auch mal reinschauen. – Länge 30 sec.
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Wenn man eine Reise per Telefon bucht, muss man die entsprechenden Unterlagen auch prüfen, ob alle Daten korrekt aufgenommen wurden. Sonst ist der Schadensersatzanspruch dahin. So ging es einer Frau vor dem Amtsgericht München. Hören Sie mal.
Beitrag:
Es sollte ein schöner Urlaub werden – in Gedanken lag die Familie schon am Strand von Antalya.
O-Ton: SFX
Für die Reise benötigte unsere Familie nur die Rückflugtickets von Antalya nach München. Also rief die Frau Mama im Reisebüro in München an und bestellte die Flüge.
O-Ton: SFX
Wie gesagt: Sie bestellte nach eigenen Angaben die Tickets von Antalya nach München. Sie holte die Unterlagen ab, unterschrieb dafür, packte die Koffer und hob ab.
O-Ton: SFX
Doch irgendwann ist auch der schönste Urlaub mal zu Ende – und dann kam die böse Überraschung, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Erst am Reisetag stellte die Frau dann in Antalya fest, also in der Türkei, dass die Flugtickets ab München statt – wie gewünscht – ab der Türkei ausgestellt waren. – Länge 10 sec.
Nun war guter Rat teuer – ebenso wie die neuen Tickets:
O-Ton: Sie musste neue Tickets kaufen, das kostet natürlich, wenn man das ad hoc macht. Sie musste über 1000 Euro dafür zahlen und sie wollte dieses Geld vom Reisebüro zurück. Schließlich hätte sie am Telefon genau gesagt, von Antalya nach München fliegen zu wollen und nicht umgekehrt – und klagte daraufhin. – Länge 13 sec.
Jedoch erfolglos: Es komme nicht darauf an, was am Telefon gesagt wurde. Entscheidend sei, dass die Frau die Buchung unterschrieben hatte. Da war eindeutig der Flug ab München nach Antalya aufgeführt. Darum der Tipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski:
O-Ton: Das ist schon allein wichtig für die Erholung, dass man alle Unterlagen checkt. Hier war es halt auch noch der Fall, dass sie die Buchungsunterlagen selber unterschrieben hat. Wenn man beispielsweise per Mail oder ähnlich bucht, dann hat man ja was Schriftliches. Dann könnte so ein Urteil auch anders aussehen. Aber üblicherweise ist es ja auch so, wenn man im Internet bucht, dann hat man ja eine Bestätigung und noch eine Bestätigung – und da muss man halt auch mal reinschauen. – Länge 30 sec.
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