O-Ton + Magazin: Rücktritt vom Autokauf wegen Transport- oder Ladeschaden

Eine Autokäuferin erstand einen Wagen – und stellte fest: Der hat Transport – und Ladeschäden. Sie verlangte eine Nachlieferung, doch das Autohaus versetzte sie innerhalb der gebotenen Frist. Am Ende machte sie den Kauf rückgängig gemacht. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn mein Auto einen Mangel hat, dann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings muss ich vorher dem Verkäufer die Chance geben, das nachzubessern. Das heißt, ich muss ihm eine Frist geben, binnen derer er die Chance zur Nachbesserung hat, also den Mangel beheben kann. Wenn das nicht geschieht nach Ablauf der Frist, dann kann ich vom Kaufvertrag zurück treten. – Länge 20 sec.

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Magazin: Rücktritt vom Autokauf wegen Transport- oder Ladeschaden

Wenn man ein neues Auto kauft, soll es auch neu sein! Das dachte sich auch eine Dame, die einen Wagen mit Tageszulassung erstand. Allerdings: Mit dem Auto gab es erhebliche Probleme – am Ende wurde der Kauf rückgängig gemacht. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Wenn mein Auto einen Mangel hat, dann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings muss ich vorher dem Verkäufer die Chance geben, das nachzubessern. Das heißt, ich muss ihm eine Frist geben, binnen derer er die Chance zur Nachbesserung hat, also den Mangel beheben kann. Wenn das nicht geschieht nach Ablauf der Frist, dann kann ich vom Kaufvertrag zurück treten. – Länge 20 sec.

…erläutert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall ging die Käuferin erst einmal ins Autohaus ihres Vertrauens. Später war das Vertrauen dann nicht mehr gerechtfertigt…..

O-Ton: Eine Frau kaufte ein Auto und als sie die Reifen wechselte, sah man, dass Auspuff und Tank beschädigt waren. Der Schaden war auch schon bei der Übergabe des Wagens vorhanden. Das war sehr gut zugepinselt, so dass man es nicht gleich sehen konnte. Aber beim Reifenwechsel ist es dann aufgefallen und die Käuferin verlangte die Nachlieferung eines neuen unbeschädigten Fahrzeugs. Das geschah nicht innerhalb der Frist, die sie gesetzt hatte. Deswegen konnte sie dann vom Kaufvertrag zurück treten. – Länge 22 sec.

Schließlich landete der Fall vor Gericht, das Autohaus wollte den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptieren. Bettina Bachmann:

O-Ton: So ist es, die meinten, die Käuferin könne sich nicht auf den Rücktritt vom Vertrag berufen. Es sei unverhältnismäßig, sie müsse sich mit der Nachlieferung zufrieden geben. – Länge 10 sec.

Aber eben dafür war die Zeit schon abgelaufen – und der Gang zum Anwalt hatte sich für die Frau gelohnt.

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Absage.

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