Wenn ein Auto in der Waschstraße beschädigt wird, muss nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal der Betreiber der Waschstraße haften. Allerdings muss der Geschädigte eindeutig nachweisen, dass der Schaden auch wirklich in der Reinigungsanlage entstanden ist.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins
O-Ton: Es ist natürlich die Befürchtung, dass der Besitzer der Waschstraße sagt: „Der Schaden war vorher schon!“ Entweder müssen Sie Zeugen haben, die beim Einfahren gesehen haben, dass Ihr Auto unbeschädigt war. Es ist ja häufig bei Waschstraßen ein Mitarbeiter da, der Ihr Auto abspritzt – den könnte man benennen. Oder aber es gibt natürlich Kfz-Sachverständige, die genau nachweisen können: Dieser Schaden ist nicht vorher entstanden, sondern erst dadurch, weil sich eine Tür in einer Waschstraße nicht geöffnet hat. – Länge 25 sec.
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Magazin: Schäden in der Waschstraße
Wenn ein Auto in der Waschstraße beschädigt wird, muss nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal der Betreiber der Waschstraße haften. Allerdings muss der Geschädigte eindeutig nachweisen, dass der Schaden in der Reinigungsanlage entstanden ist. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: Es ist natürlich die Befürchtung, dass der Besitzer der Waschstraße sagt: „Der Schaden war vorher schon!“ Entweder müssen Sie Zeugen haben, die beim Einfahren gesehen haben, dass Ihr Auto unbeschädigt war. Es ist ja häufig bei Waschstraßen ein Mitarbeiter da, der Ihr Auto abspritzt – den könnte man benennen. Oder aber es gibt natürlich Kfz-Sachverständige, die genau nachweisen können: Dieser Schaden ist nicht vorher entstanden, sondern erst dadurch, weil sich eine Tür in einer Waschstraße nicht geöffnet hat. – Länge 25 sec.
..sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Und so war es auch in diesem Fall, den das Landgericht Wuppertal zu entscheiden hatte.
O-Ton: SFX
Da war ein Porsche in die Waschstraße gefahren – und am Ende blieben die Ausgangstore verschlossen. Der Wagen aber wurde trotzdem weitergeschoben – durch die geschlossenen Gummitore.
O-Ton: Da entstanden Streifschäden auf beiden Seiten und massive Lackschäden in einer Höhe von insgesamt 8.500 Euro. – Länge 7 sec.
Und die Summe musste der Betreiber der Waschstraße komplett bezahlen. Vor Gericht hatte er schlechte Karten, denn er konnte nicht nachweisen, dass die Tore zur Ausfahrt richtig funktionierten. Dagegen hatte der Autofahrer die Argumente auf seiner Seite. Bettina Bachmann:
O-Ton: Erstens war seine Beschreibung plausibel, wie es zu den Schäden gekommen ist, und außerdem wurde es durch einen Sachverständigen bestätigt, dass der Lackschaden und die Beschädigung aufgrund des sich nicht öffnenden Tores entstanden sind. – Länge 11 sec.
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