O-Ton + Magazin: Selbst ernannter Verkehrserzieher muss voll haften

Selbst ernannte Verkehrserzieher müssen bei Auffahrunfällen voll haften. So entschied das Amtsgericht Solingen in einem Fall, der sich an einer Ampel abspielte.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine Frau fuhr mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Ein Mann, der hinter ihr fuhr, meinte, das sei zu wenig. Er überholte sie dabei mit mehr Stundenkilometern, als erlaubt war. Er ordnete sich vor ihr wieder ein. Und dann fuhr der Mann kurz an, legte eine Vollbremsung hin, so dass die hinter ihm fahrende Frau es gar nicht vermeiden konnte, auf sein Auto aufzufahren. – Länge 21 sec.

Die Versicherung des Mannes regulierte 25 Prozent des Schadens. Das Gericht entschied: Bei einem solchen „Akt der Selbstjustiz“ muss derjenige, der absichtlich scharf gebremst hat, den Schaden zu 100 Prozent zahlen. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Selbst ernannter Verkehrserzieher muss voll haften

Wir kennen das alle: Da zuckelt auf einer Straße das Auto vor uns her. Obwohl man schneller fahren könnte, tut es der Fahrer nicht. Allerdings: Wer meint, diese Fahrer „erziehen“ zu müssen, kann selbst vor Gericht landen. Und dann wird es teuer wie in diesem Fall.

Beitrag:

O-Ton: Nee, das wollen wir nicht so gern, wenn einer meint, die anderen disziplinieren zu müssen. – Länge 6 sec

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Denn „Akte von Selbstjustiz“ werden auf den Straße nicht hingenommen. Der Fall dabei, den das Amtsgericht Solingen zu entscheiden hatte, passierte an einer Ampel.:

O-Ton: Eine Frau fuhr mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Ein Mann, der hinter ihr fuhr, meinte, das sei zu wenig. Er überholte sie dabei mit mehr Stundenkilometern, als erlaubt war. Er ordnete sich vor ihr wieder ein. Und dann fuhr der Mann kurz an, legte eine Vollbremsung hin, so dass die hinter ihm fahrende Frau es gar nicht vermeiden konnte, auf sein Auto aufzufahren. – Länge 21 sec.

Die Versicherung des Mannes regulierte 25 Prozent des Schadens. Allerdings: Die Frau verlangte den vollen Schadensersatz.

O-Ton: SFX

Zu Recht. Denn nach Auffassung des Gerichts hatte der Mann nur gebremst, um die andere Fahrerin zu maßregeln. Dabei handele es sich um einen „Akt der Selbstjustiz“. Das sei tabu, so die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: In dem Fall musste derjenige, der da absichtlich scharf gebremst hat, den Schaden zu 100 Prozent zahlen. Denn wir können nicht hinnehmen, dass Autofahrer, die meinen, ein andere führe zu langsam, diese disziplinieren, in dem sie dann irgendwelche Mätzchen machen. – Länge 12 sec.

Das Fehlverhalten des Maßregelnden wiege so schwer, dass er voll haften müsse, urteilten die Richter. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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