O-Ton + Magazin: Stärkerer Motor als im Vertrag – Versicherung muss nicht voll zahlen

Wer einen leistungsstärkeren Motor einbaut und dies nicht der Versicherung mitteilt, riskiert bei einem Unfall einen teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes. Ist nicht auszuschließen, dass der Unfall auf die stärkere Motorisierung zurückzuführen ist, darf die Versicherung ihre Leistung deutlich kürzen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie einen Vertrag schließen mit einer Versicherung, dann müssen Sie ja gewisse Angaben machen. Also: Wie viel PS hat das Auto, wird es in einer Garage geparkt, nutze ich da alleine? Und dann müssen Sie sich auch dran halten. Wenn Sie dann nachträglich das Auto nicht mehr in der Garage parken, oder aber andere Leute das Auto nutzen oder aber einen neuen stärkeren Motor einbauen – dann muss die Versicherung das nicht mehr bezahlen. – Länge 22 sec.

Die Verkehrsrechtsanwälte raten daher, bei gravierenden Veränderungen am Fahrzeug wie dem Austausch des Motors die Auswirkungen immer mit der Versicherung zu klären. Mehr Information unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Stärkerer Motor als im Vertrag – Versicherung muss nicht voll zahlen

Anmoderation: Wer einen leistungsstärkeren Motor einbaut und dies nicht der Versicherung mitteilt, riskiert bei einem Unfall einen teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes. Ist nicht auszuschließen, dass der Unfall auf die stärkere Motorisierung zurückzuführen ist, darf die Versicherung ihre Leistung deutlich kürzen. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Wenn Sie einen Vertrag schließen mit einer Versicherung, dann müssen Sie ja gewisse Angaben machen. Also: Wie viel PS hat das Auto, wird es in einer Garage geparkt, nutze ich da alleine? Und dann müssen Sie sich auch dran halten. Wenn Sie dann nachträglich das Auto nicht mehr in der Garage parken, oder aber andere Leute das Auto nutzen oder aber einen neuen stärkeren Motor einbauen – dann muss die Versicherung das nicht mehr bezahlen. – Länge 22 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und genau solch einen Fall hatte das Oberlandesgericht Saarbrücken zu entscheiden. Da hatte jemand einen Wagen mit 243 PS gekauft.

O-Ton: Und das reichte ihm aber nicht, er wollte mehr Leistung und hat einen Motor mit 450 PS eingebaut. Und dann kann es zu einem Unfall, er rutschte im Tunnel vom Gaspedal ab und es entstand ein Schaden von 23.000 Euro. – Länge 12 sec.

Und den wollte die Versicherung nicht übernehmen. Der Mann zog daraufhin vor Gericht. Bettina Bachmann.

O-Ton: Die Vollkaskoversicherung hat gesagt: Ohne Wissen der Versicherung wurde der Motor ausgebaut. Ein stärkerer Motor ist aber auch viel gefahrträchtiger und deswegen musste der Kläger zwei Drittel des Schadens selber tragen. – Länge 14 sec.

Die Verkehrsrechtsanwälte raten daher, bei gravierenden Veränderungen am Fahrzeug wie dem Austausch des Motors die Auswirkungen immer mit der Versicherung zu klären. Mehr Information unter www.verkehrsrecht.de

absage.

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