O-Ton + Magazin: Stillgelegtes Auto darf nicht sofort abgeschleppt werden

Die Gemeinde darf ein Auto ohne Zulassung nicht abschleppen lassen, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit der Aufforderung zur Beseitigung angebracht wurde. Das gilt, sofern das Fahrzeug nicht verkehrsbehindernd abgestellt war. So entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es sogar noch so, dass Polizeibeamte die Dienstsiegel von den noch vorhandenen Nummernschildern abgekratzt haben. Und was kann ich über ein Nummernschild? Wissen wir alle, nur die Stadt Düsseldorf nicht, den Halter ermitteln. Dessen Adresse etc. Dann kann ich den anschreiben. Dann muss ich nicht anonym per Aufkleber sagen: In den nächsten drei Wochen, sonst bist Du dran. Dann haben sie elf Tage, nachdem das abgelaufen war, das Auto abgeschleppt und wollten rund 175 Euro dafür. Da hat der Mann gesagt: Nee, das zahle ich nicht. Hat sein Anwalt gesagt: Nee, musste nicht zahlen!. – Länge 30 sec

Mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht befand die Verwaltungspraxis der Stadt für rechtswidrig.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Stillgelegtes Auto darf nicht sofort abgeschleppt werden

Die Gemeinde darf ein Auto ohne Zulassung nicht abschleppen lassen, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit der Aufforderung zur Beseitigung angebracht wurde. Das gilt, sofern das Fahrzeug nicht verkehrsbehindernd abgestellt war. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Der Wagen stand auf dem Seitenstreifen einer Straße. Es war zwar noch angemeldet, aber von Amts wegen stillgelegt. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es sogar noch so, dass Polizeibeamte die Dienstsiegel von den noch vorhandenen Nummernschildern abgekratzt haben. Und was kann ich über ein Nummernschild? Wissen wir alle, nur die Stadt Düsseldorf nicht, den Halter ermitteln. Dessen Adresse etc. Dann kann ich den anschreiben. – Länge 15 sec.

O-Ton: SFX

So ein Nummernschild ist eben eine feine Sache!

O-Ton: Dann kann ich den anschreiben. Dann muss ich nicht anonym per Aufkleber sagen: In den nächsten drei Wochen, sonst bist Du dran. Dann haben sie elf Tage, nachdem das abgelaufen war, das Auto abgeschleppt und wollten rund 175 Euro dafür. Da hat der Mann gesagt: Nee, das zahle ich nicht. Hat sein Anwalt gesagt: Nee, musste nicht zahlen!. – Länge 20 sec

Mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen befand die Verwaltungspraxis der Stadt für rechtswidrig. Die Stadt könne von dem Mann kein Geld verlangen. Die Voraussetzungen für einen Sofortvollzug hätten nicht vorgelegen. Swen Walentowski:

O-Ton: In dem Fall habe ich doch einen Verantwortlichen. Und wenn ich einen Verantwortlichen habe, nämlich den Halter des Fahrzeugs, dann fordere ich den auf, das Ding abzuschleppen. Und dann habe ich dessen Adresse. Aber die Stadt hatte sich hier nicht einmal die Mühe gemacht, die Adresse zu ermitteln oder sich von der Polizei geben zu lassen. Um den – im Verwaltungsrecht gibt es den Begriff des Störers – er ist der Störer. Dann hätte man ihn direkt ansprechen müssen und nicht über das Auto kommunizieren. – Länge 22 sec.

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Absage.

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