O-Ton + Magazin: Sturmklingeln als Eingriff in Privatsphäre?

 Schriftstücke können an der geöffneten Wohnungstür übergeben werden. Es stellt auch keinen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn dem ein „Sturmklingeln“ vorausgegangen ist. In dem Fall vor dem Amtsgericht München ging es um die Zustellung einer Wohnungskündigung. Doch die Mieterin wehrte sich – und klagte ihrerseits auf Schmerzensgeld.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nun soll die Tochter der Vermieterin Sturm geklingelt haben, bis die Mieterin aufgemacht hat und dann das Schreiben entgegen nahm. Dieses Sturmklingeln – einmalig – habe Angstzustände bei der 17jährigen Tochter der Mieterin ausgelöst. Darauf hat die Tochter gesagt: Ich kann hier nicht weiter wohnen, ich muss jetzt zu dem Vater ziehen – die Eltern lebten getrennt – um entspannt weiter leben zu können. – Länge 24 sec.

Allerdings: Das Gericht gab aber der Vermieterin Recht – und kein Schmerzensgeld für das Klingeln. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Sturmklingeln als Eingriff in Privatsphäre?

Es klingt wie ein Stück aus dem Tollhaus. Aber rein juristisch bedeutet es: Schriftstücke können an der geöffneten Wohnungstür übergeben werden. Es stellt auch keinen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn dem ein „Sturmklingeln“ vorausgegangen ist. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Vor dem Amtsgericht München offenbarte sich ein Drama. Einer Mieterin war gekündigt worden, weil sie ihre Miete schuldig geblieben war.

O-Ton: SFX

Dann überwies sie eine größere Summe, der Rauswurf blieb ihr erspart. Aber kurz darauf wiederholte sich alles – erneute Mietschulden. Erneute Kündigung, übergeben durch die Tochter der Wohnungsbesitzerin an der Tür. Doch diesmal klagte die Mietschuldnerin – mit einer aufsehenerregenden Begründung. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nun soll die Tochter der Vermieterin Sturm geklingelt haben, bis die Mieterin aufgemacht hat und dann das Schreiben entgegen nahm. Dieses Sturmklingeln – einmalig – habe Angstzustände bei der 17jährigen Tochter der Mieterin ausgelöst. Darauf hat die Tochter gesagt: Ich kann hier nicht weiter wohnen, ich muss jetzt zu dem Vater ziehen – die Eltern lebten getrennt – um entspannt weiter leben zu können. – Länge 24 sec.

Und weil das so war, drehte die Mieterin nun den Spieß um und machte daher mindestens 15.000 Euro Schadensersatz geltend.

O-Ton: SFX

Das Gericht gab aber der Vermieterin Recht und verpflichtete die Mieterin zur Räumung. Swen Walentowski:

O-Ton: Die übergebenen Schriftstücke vor der Haustür – das sei alles völlig okay. Und auch an der geöffneten Wohnungstür darf das geschehen, das ist kein Eingriff in die Privatsphäre. Auch im „Sturmklingeln“ sahen die Richter keinen solchen Eingriff. Selbst wenn man einen Eingriff annehme, wäre dieser unerheblich und würde keinen Schadenersatzanspruch nach sich ziehen. Auch der Eingriff, den die Mieterin behauptet hat, liegt nicht vor. Weil es ist nicht ersichtlich, dass wegen eines einmaligen Vorfalls eine 17jährige Tochter deswegen von der Mutter zum Vater zieht. – Länge 32 sec.

Und wer dies alles noch einmal nachlesen will, findet den ganzen Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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