Auch wenn bei einem Verkehrsunfall Alkohol im Spiel ist – nicht immer ist der trinkfreudige Fahrer sofort seinen Führerschein los. So entschied das Amtsgericht in Dessau-Roßlau kürzlich. Da hatte ein Audi-Fahrer die Vorfahrt missachtet – mit 0,6 Promille im Blut. Und durfte seine Fahrerlaubnis behalten.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Der Grenzwert von 1,1 Promille wurde nicht überschritten und weitere Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer aufgrund des Alkoholgenusses Ausfallerscheinungen hatte, gab es nicht. Also er hat nicht gelallt oder ist nur Schlangenlinien gelaufen – also so etwas müsste dann noch dazu kommen. – Länge 15 sec.
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Magazin: Unfall und Alkoholgenuss
Auch wenn bei einem Verkehrsunfall Alkohol im Spiel ist – nicht immer ist der trinkfreudige Fahrer sofort seinen Führerschein los. So entschied das Amtsgericht in Dessau-Roßlau kürzlich. Hier ist der ganze Fall.
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Alles steht und fällt mit der kritischen Grenze von 1,1 Promille – wer mehr hat, kann seinem Führerschein schon mal adé sagen. Allerdings:
O-Ton: Wenn Sie weniger Promille haben, dann müssen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dazu kommen, um zu schlußfolgern, dass Sie aufgrund Ihres Alkoholkonsums einen Unfall verursacht haben. – Länge 9 sec.
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Es kommt also – wie so häufig – auf den Einzelfall an. Und der war so:
O-Ton: Ein Autofahrer missachtete die Vorfahrt in der Stadt, es kam zu einem Unfall und es wurden bei dem Autofahrer 0,65 Promille getestet. – Länge 8 sec.
Der Schaden übrigens: 4.000 Euro. Als der Staatsanwalt das Ergebnis des Bluttests auf den Tisch bekam, stand für ihn fest: Der Autofahrer wird künftig Fußgänger. Allerdings hatte er seine Rechnung ohne das Gericht gemacht. Bettina Bachmann:
O-Ton: Der Grenzwert von 1,1 Promille wurde nicht überschritten und weitere Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer aufgrund des Alkoholgenusses Ausfallerscheinungen hatte, gab es nicht. Also er hat nicht gelallt oder ist nur Schlangenlinien gelaufen – also so etwas müsste dann noch dazu kommen. – Länge 15 sec.
Trotz Unfall durfte der Mann seinen Führerschein behalten – der Gang zum Anwalt hat sich gelohnt:
O-Ton: Es ist wichtig, nach einem Verkehrsunfall zum Anwalt zu gehen – und insbesondere dann, wenn Ihnen der Verlust der Fahrerlaubnis droht. – Länge 6 sec.
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